Erste Corona-Lockerungen für Geimpfte - NRW wartet nicht auf den Bund
Coronavirus
Erstmals in der Corona-Pandemie gelten in NRW Sonderrechte für Menschen, die geimpft sind oder schon Corona hatten. Sie müssen zum Beispiel vor einem Friseurbesuch nicht mehr zum Schnelltest.

Ein paar wenige Sonderrechte gelten nun von diesem Montag an für diejenigen, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben. © picture alliance/dpa
In Nordrhein-Westfalen gelten an diesem Montag (3. Mai) erstmals neue Regeln für Menschen, die bereits vollständig geimpft sind oder von einer Corona-Infektion genesen sind. Sie müssen etwa im Einzelhandel oder beim Friseur keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Allerdings sind gewisse Fristen einzuhalten.
Vorteile bekommen Geimpfte und Genesene etwa beim „Click and Meet“ im Einzelhandel, bei Besuchen in Zoos und Botanischen Gärten oder beim Friseurbesuch. Dort bekommen Kunden im Moment eigentlich nur Zutritt, wenn sie einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können.
Testpflicht entfällt nur für diejenigen, die seit 14 Tagen einen Impfschutz haben
Diese Testpflicht entfällt nun von diesem Montag an für diejenigen, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder durch einen mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion überstanden haben.
Das betrifft immer mehr Menschen. Bis zum Wochenende waren laut Robert Koch-Institut (RKI) bereits 1,3 Millionen Menschen in NRW zweimal geimpft, 650.000 Menschen galten als genesen. Auch die Quarantäne für Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach NRW kommen, kann demnach für Geimpfte und bereits Infizierte entfallen. In den Schulen entfällt für diese Personengruppe die Testpflicht - allerdings werden Schüler bislang kaum geimpft.
Bund berät erst im Laufe der Woche über Sonderrechte
„Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen“, hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Wochenende gesagt. „Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.“ Damit wartet NRW nun genau wie viele andere Bundesländer nicht auf entsprechende bundesweite Beschlüsse.
In den nächsten Tagen soll in Berlin über einen Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) beraten werden. Dieser sieht neben den in NRW nun vorweggenommenen Regelungen unter anderem vor, dass Geimpfte und Genesene sich nicht an Ausgangsbeschränkungen halten müssen und mehr Freiheiten für private Treffen mit Personen aus anderen Haushalten bekommen.
dpa