Entlastungen für Bürger: Welche Maßnahmen auslaufen – und was geplant ist
Inflation und Energiepreise
Energiepreise sowie Lebenshaltungskosten steigen, der Winter naht. Die Ampel diskutiert über ein neues Entlastungspaket, gleichzeitig laufen Maßnahmen aus. Ein Überblick.
Steigende Energiepreise im Winter und höhere Lebenshaltungskosten durch die Inflation – viele Menschen blicken besorgt auf die kommenden Monate. Angesichts dieser Entwicklungen diskutiert die Ampelkoalition derzeit über ein neues Entlastungspaket, das bald verabschiedet werden soll. Über die konkreten Inhalte ist sich die Bundesregierung allerdings alles andere als einig.
Zwei Maßnahmenpakete hat die Regierung bereits zu Beginn des Ukraine-Krieges auf den Weg gebracht, um die steigenden Kosten zumindest ein Stück weit auszugleichen. Das Entlastungspaket I bezog sich auf steuerliche Entlastungen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Mit dem Entlastungspaket II wurden vor allem energiepolitische Maßnahmen beschlossen. Doch Beschlüsse wie das 9‑Euro-Ticket und der Tankrabatt laufen Ende diesen Monats aus.
Welche Maßnahmen gelten derzeit noch? Welche laufen aus? Und was könnte noch kommen? Der aktuelle Stand im Überblick.
Aktuell geltende Entlastungen
Ein Teil der bereits beschlossenen Maßnahmen entfaltet erst bei der nächsten Steuererklärung seine Wirkung. So wurde der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer für dieses Jahr rückwirkend um 363 auf 10.347 Euro angehoben. Zudem steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Die Werbekostenpauschale erhöht sich um 200 Euro auf 1200 Euro.
Dagegen kommt diese Entlastung zumindest für einen Teil der Bevölkerung sehr bald: Mit dem Septembergehalt erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Energiepreispauschale 300 Euro brutto zusätzlich. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuervorauszahlung.
Bereits ab dem 1. Juli müssen Stromkundinnen und ‑kunden zudem keine EEG-Umlage mehr zahlen, ein halbes Jahr früher als von der Bundesregierung ursprünglich geplant.
Diese Maßnahmen gelten ab September nicht mehr
Die wohl am meisten diskutierten Maßnahmen, das 9‑Euro-Ticket für den Nahverkehr und der Tankrabatt, laufen Ende August nach drei Monate Laufzeit aus.
Sofort und einmalig wirksam war der Bonus von 100 Euro auf das Kindergeld im Juli. Zudem erhielten Hartz-IV-Empfängerinnen und ‑Empfänger einmalig einen Zahlung von 200 Euro sowie einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind.
Diese Entlastungen sollen kommen
Aktuell ringt die Ampelkoalition um ein drittes Entlastungspaket. Es soll in „wenigen Tagen“ auf dem Tisch liegen, wie SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert am Freitag erklärte.
Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte bereits die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent an. Mit dem Schritt sollen die Gaskunden und ‑kundinnen insgesamt deutlich stärker entlastet werden als sie wohl durch die zuvor angekündigte staatliche Gasumlage belastet werden. Er erwarte von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergäben, sagte Scholz. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024.
Gesichert ist, dass das alte Hartz-IV-System im kommenden Jahr in ein Bürgergeld mit höheren Regelsätzen umgewandelt wird. Zudem soll es in 2023 eine Wohngeldreform geben.
Über diese Entlastungen wird diskutiert
Weitere Vorschläge zur Entlastung reichen von weiteren Einmalzahlungen für bestimmte Gruppen bis hin zu einer großen Steuerreform. Ein von Finanzminister Christian Linder (FDP) vorgelegter Entwurf sieht Steuererleichterung vor, bei denen der Einkommenssteuertarif an die Inflationsrate angepasst werden soll. Damit soll der sogenannten kalten Progression entgegengewirkt werden, bei der Gehaltserhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden, da bei höheren Einkommen auch ein höherer Steuersatz gilt. Kritisiert wird an diesem Vorstoß, dass viel Verdienende davon am meisten profitieren würden.
Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, würden stattdessen mehr von Vorschlägen wie einer Erhöhung des Kindergeldes profitieren.
Von verschiedenen Seiten diskutiert wird zudem ein Gaspreisdeckel: Die Gewerkschaft IG Metall forderte am Samstag einen Preisdeckelung für Gas und Strom. Der Vorsitzende Jörg Hofmann sprach sich zudem für eine zweite Energiepreispauschale aus. Sie müsse neben Beschäftigten auch Rentnerinnen und Rentnern sowie Studierenden helfen.
Auch die Linke fordert einen Gaspreisdeckel, bei dem die Haushalte ein bestimmtes Kontingent an Gas kostengünstig erhalten. Finanziert werden soll dies aus den Einnahmen einer Übergewinnsteuer für Energiekonzerne. Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sprach sich kürzlich ebenfalls für einen Preisdeckel für Strom und Gas aus. „Die Strompreise galoppieren davon, die monatlichen Abschläge verdreifachen sich zum Teil gerade“, begründete Bernd Althusmann (CDU) diesen Vorschlag gegenüber der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ). Die Union fordert dagegen einen Gasbasispreis.
Zur Debatte stehen außerdem eine weitere Erhöhung der Pendlerpauschale, ein Anschlussangebot für das 9‑Euro-Ticket sowie eine Erhöhung des Bürgergeldes.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte am Donnerstag angekündigt, die Regierung werde rasch einen Vorschlag machen – und dieses Mal sollten auch Rentnerinnen und Rentner besonders von den Hilfen profitieren. Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) versicherte in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Wir werden noch vor Oktober Klarheit haben über das Entlastungspaket für den Winter.“
Mit Informationen der dpa
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