Nach einer absichtlichen Hust-Attacke muss ein 29-Jähriger nun ins Gefängnis.

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Ekel-Attacke nach Bitte um Abstand: „Corona-Huster“ muss jetzt ins Gefängnis

rnProzess am Landgericht

Mal ekelhaft, mal gefährlich, mal herzlos: Nach einer Serie von Straftaten führt der Weg eines drogenabhängigen Mannes aus Recklinghausen nun endgültig ins Gefängnis.

Bochum, Recklinghausen

, 10.09.2021, 12:01 Uhr / Lesedauer: 1 min

Ein drogenabhängiger Mann aus Recklinghausen muss für mindestens ein Jahr lang ins Gefängnis. Der 29-Jährige hatte unter anderem einen ihn um den erforderlichen Corona-Abstand bittenden Passanten gezielt angehustet – und dadurch eine Covid19-Infektion riskiert. Das Urteil lautet auf versuchte gefährliche Körperverletzung.

Der Vorfall passierte am 27. August 2020. Der 29-Jährige hatte sich am dem Passanten kurz zuvor unweit vom Hauptbahnhof – ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung – auf etwa 40 Zentimeter Abstand genähert und nach Zucker gefragt. Der Passant wich irritiert zurück, forderte die Einhaltung des in der Corona-Pandemie empfohlenen Abstands. Daraufhin hustete der Angeklagte dem Mann ins Gesicht.

29-Jähriger schon bei mehreren Diebstählen erwischt

Drei Wochen zuvor hatte der 29-Jährige an einer Tankstelle an der Dortmunder Straße blitzschnell eine Geldbörse vom Beifahrersitz eines an der Zapfsäule stehenden Pkw gestohlen. Anfang März hatte der Angeklagte im Prosper-Hospital aus zwei Patientenzimmern die Telefonkarten gestohlen und sich die Guthaben (51 Euro) am Automaten auszahlen lassen.

Weil der drogenabhängige Mann massiv vorbestraft war, hatte das Amtsgericht Recklinghausen bereits im Mai ein Jahr Gefängnis verhängt. Nach einer Berufungsverhandlung am Donnerstag am Bochumer Landgericht ist das Urteil rechtskräftig - der „Corona-Huster“ hatte den Termin geschwänzt.

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