Eingrenzungen im Organspendeausweis festhalten
Tausende Patienten in Deutschland hoffen oft vergeblich auf ein Spenderorgan. Wer mit der Entnahme seiner Organe einverstanden ist, sollte daher einen Spenderausweis bei sich führen. In diesem kann die Spende beispielsweise auf bestimmte Organe begrenzt werden.

Organe sind in Deutschland Mangelware. Ein Spenderausweis kann deshalb Leben retten, wenn das eigene Leben endet. Der potenzielle Spender kann auf dem Ausweis Angaben zur Spende machen. Foto: Axel Heimken
Viele schwerkranke Menschen warten auf eine Organspende. Deren Zahl hat im vergangenen Jahr jedoch einen Tiefstand erreicht. Wer bereit ist, im Todesfall Organe zu spenden, sollte am besten einen Spendeausweis bei sich haben.
Dort ist nicht nur vermerkt, ob man generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist, sondern auch, wenn es etwa nur um bestimmte Organe geht. Man kann die Entscheidung auch einer anderen, im Ausweis namentlich benannten Person überlassen.
In einer Patientenverfügung kann die Entscheidung über eine Organspende ebenfalls dokumentiert werden, heißt es auf der Infoseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, genauso genügt eine formlose schriftliche Erklärung. Im Testament nutzt so eine Erklärung dagegen nichts. Eine obere Altersgrenze gibt es nur für Gewebespenden, nicht aber für Organspenden. Den Ausweis bekommt man kostenlos bei der BZgA, der Deutschen Herzstiftung sowie in vielen Arztpraxen und Apotheken.