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Schärfere Regeln für Jugendtraining: Ab sofort sind im Kreis Unna Corona-Tests erforderlich
Fußball
Es ist ein gravierender Einschnitt im Sport: Ab sofort ist ein Jugendtraining bis 14 Jahre im Kreis Unna nur noch mit negativem Corona-Test möglich. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Es ist mehr als fraglich, ob nach Ostern noch jeder Verein ein Jugendtraining für seine Kinder bis 14 Jahre anbietet. Die neue allgemeine Verfügung des Kreises Unna, die die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW für den Kreis verschärft, schränkt Trainingseinheiten weiter ein. Ab jetzt darf nur noch mit negativem Corona-Test trainiert werden.
Bisher sind die meisten Fußball-Klubs davon ausgegangen, dass mit der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 im Kreis Unna nur noch in Zehner-Gruppen mit zwei Betreuern trainiert werden darf. Doch mittlerweile ist klar: Die Vereine dürfen sogar weiter in 20er-Gruppen trainieren. Jeder Trainingsteilnehmer muss dazu allerdings zwingend eine Voraussetzung erfüllen - und die ist so gravierend, dass der Geisecker SV, der VfL Schwerte und der VfB Westhofen bereits das Training wieder eingestellt haben. Weitere Vereine werden wohl folgen.
Unsere Sportredaktion erklärt, welche Voraussetzungen im Kreis Unna ab sofort für Jugendtrainings gelten - und welche Folgen das hat.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Jugendtraining ab jetzt möglich?
Weiterhin dürfen Fußballvereine ein Kindertraining auf dem Sportplatz und an der frischen Luft anbieten. Seit Mittwoch (31. März) ist hierfür ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest von jedem einzelnen Spieler und von den Betreuern erforderlich. Wird dieser vorgelegt, dann können sogar bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre zusammen trainieren.
Gilt diese Regelung für alle Altersklassen bis 14 Jahre?
Nein, die Testpflicht gilt erst ab dem Schulalter. Das wiederum bedeutet, dass jüngere Kinder - hier zum Beispiel Mini-Kicker, die noch nicht zur Schule gehen - auch ohne negativen Schnelltest trainieren dürfen.
Wo kann ein solcher Test gemacht werden?
Es gibt im Kreis Unna gleich mehrere Schnelltestzentren, in denen Bürger kostenlose Tests machen können. Jedem Bürger steht laut Bund-Länder-Beschluss in der Woche eine kostenfreie Testung zu. Das Ergebnis liegt nach gut 15 bis 20 Minuten vor.
Besitzt auch ein privater Schnelltest, der im Supermarkt erworben wurde, eine Gültigkeit?
Nein, ein Selbsttest zu Hause reicht nicht. Es muss ein bestätigter Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle sein. Dieser darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Was ist die Rechtsgrundlage für diese Entscheidung?
Der Kreis Unna richtet sich nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dazu gibt es eine Allgemeinverfügung, in der sich der Kreis Unna dazu entschlossen hat, Testungen vorzunehmen. Diese gelten für den öffentlichen Bereich wie auch für den Sport.
Wie lange gilt die Regelung, dass nur mit negativem Test trainiert werden darf?
Die Regelung gilt seit Mittwoch (31. März) und sie gilt so lange, bis die Feststellung zur Notbremsen-Regelung außer Kraft tritt. Aktuell vorerst längstens bis zum 18. April.
Welche Auswirkung hat das für die heimischen Vereine?
Unter diesen Vorgaben wird vermutlich aus Kostengründen jede Mannschaft nur noch einmal in der Woche trainieren können. Dazu muss allerdings sichergestellt sein, dass die Kinder sich jede Woche innerhalb von 24 Stunden vor dem Training in einem offiziellen Zentrum einer Testung unterziehen. Gut möglich ist auch, dass so mancher Verein den Trainingsbetrieb wieder komplett einstellt. Das passiert derzeit etwa bereits im benachbarten Dortmund.
67er Jahrgang aus dem Herzen Westfalens. Lokaljournalist durch und durch, seit über 25 Jahren mit dem geschärften Blick auf das Sportgeschehen zwischen Lippe und Ruhr.
