
Jürgen Strathoff (l.) würde gerne ein Solardach an seinem Haus in Unnas Innenstadt anbringen - doch für sein Gebäude und viele andere gilt: Ohne Erlaubnis ist das nicht möglich. © Grafik: Klose
Eigenheim umbauen verboten: Karte zeigt, wo Hausbesitzer eine Erlaubnis brauchen
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In Unna brauchen bestimmte Hausbesitzer eine Erlaubnis durch die Stadt, bevor Umbaumaßnahmen am Eigenheim umgesetzt werden können. Eine Karte zeigt, welche Gebäude betroffen sind. Es sind einige.
Der Unnaer Künstler Jürgen Strathoff würde gerne ein Solardach an seinem Haus in Unnas Altstadt anbringen. Allerdings fehlt ihm die Erlaubnis: Weil sich das Gebäude in einer Schutzzone befindet, bedarf es einer Zustimmung durch die Untere Denkmalschutzbehörde. Das gilt für einige Hausbesitzer in der Innenstadt, wie eine Karte des Schutzgebietes deutlich macht.
Denn wie in der Denkmalbereichssatzung „Altstadt Unna“ vom 11. Februar 2002 festgehalten wird, müssen bestimmte Hausbesitzer bei der Stadt erst um Erlaubnis bitten, wenn sie Veränderungen an ihrem Eigenheim umsetzen möchten.
Schutzgebiet: Entwicklung von Unnas Altstadt wird kontrolliert
Ob die mehr als 20 Jahre alte Regelung aus Sicht der zuständigen Behörde auch im Jahr 2022 noch sinnvoll ist, konnte diese Redaktion bislang nicht in Erfahrung bringen. Bislang blieben alle gestellten Fragen an die Untere Denkmalschutzbehörde unbeantwortet (Stand: Montag, 1. August 2022).
Laut Präambel geht es vor allem darum, die historische Altstadt auch nachhaltig optisch zu bewahren. Unter § 1 steht deswegen geschrieben: „Die Denkmalbereichssatzung Altstadt Unna dient dazu, das Ziel der behutsamen, auf Ausgleich zwischen Bewahrung und Veränderung bedachten Stadtentwicklung im Kernbereich der Innenstadt Unna verwirklichen zu helfen.“ (Original-Zitat aus der Satzung ohne Korrektur, Anm. d. Red.)
Einige Hausbesitzer brauchen in Unna eine Erlaubnis für Umbauten
Das Schutzgebiet wird in der Innenstadt durch mehrere Straßen und deren beidseitig angrenzenden Grundstücke und dazugehöriger Gebäude begrenzt. Dazu zählen laut § 2 („Örtlicher Geltungsbereich“) der Satzung von 2002 folgende Straßenzüge:
- Bahnhofstraße 1 bis 34
- Mauerstraße (ohne das nördlich angrenzende Gebäude Bahnhofstraße 37)
- Burgstraße
- Morgenstraße 1 bis 16
- Güldener Trog
- Kirchplatz
- Ulrichswall
- Wasserstraße 1 bis 20
- Josef-Ströthoff-Straße
- Grabengasse
- Südwall
- Hertinger Straße 1 bis 37
- Gürtelstraße; - Wallgasse
- Massener Straße 1 bis 30
- Klosterstraße
- Gerhart-Hauptmann-Straße 2 bis 30
- Klosterwall
Damit betrifft die Regelung einige Hausbesitzer in Unnas Innenstadt, wie eine Karte des Schutzgebiets zusätzlich verdeutlicht:
Ist passionierter und aktiver Sportler aus dem schönen Bergischen Land und seit 2011, ursprünglich wegen des Studiums, im Ruhrgebiet unterwegs. Liebt die Kommunikation mit Menschen im Allgemeinen und das Aufschreiben ihrer Geschichten im Speziellen.
