Dschungelcamp-Mama zu Geldstrafe verurteilt

Unrichtiges Gesundheitszeugnis

Als das Urteil fällt, harren die vielen Fotografen draußen aus. Die Mutter von Model und Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk wird zu einer Geldstrafe von 9800 Euro verurteilt, weil sie ihre Tochter trotz Krankschreibung zu den Dreharbeiten nach Australien begleitet hat. Der Anwalt von Natalie Volks Mutter hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.

SOLTAU

30.03.2017, 19:45 Uhr / Lesedauer: 3 min
Die als Zeugin in einem Prozess gegen ihre Mutter (r) geladene Nathalie Volk verlässt  in Soltau (Niedersachsen) während einer Pause das Amtsgericht. Die Mutter, eine Lehrerin, hatte sie 2016 zum RTL-Dschungelcamp nach Australien begleitet. Die Pädagogin war krankgeschrieben worden, nachdem sie vergeblich einen Antrag auf Urlaub eingereicht hatte.

Die als Zeugin in einem Prozess gegen ihre Mutter (r) geladene Nathalie Volk verlässt in Soltau (Niedersachsen) während einer Pause das Amtsgericht. Die Mutter, eine Lehrerin, hatte sie 2016 zum RTL-Dschungelcamp nach Australien begleitet. Die Pädagogin war krankgeschrieben worden, nachdem sie vergeblich einen Antrag auf Urlaub eingereicht hatte.

Die Richterin am Amtsgericht Soltau befindet sie des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses für schuldig. Die Angeklagte soll 140 Tagessätze von jeweils 70 Euro zahlen. Richterin Stefanie Schülter folgt damit im Wesentlichen der Forderung des Staatsanwalts, der 150 Tagessätze gefordert hatte. Unterm Strich nun also 9800 Euro - wenn das Urteil denn rechtskräftig wird. Schülter ist überzeugt, dass die Mutter sich hat krankschreiben lassen, um die Tochter ins ferne Australien begleiten zu können, nachdem ein Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub zuvor abgelehnt worden war.

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Nathalie Volk war mit der ProSieben-Show „Germany's Next Topmodel“ bekannt geworden. Im Januar 2016 nahm sie an der zehnten Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!“ teil.

Am Donnerstagvormittag rattern die Verschlüsse der Fotoapparate, als die prominente Tochter als Zeugin erscheint. Auch die Kameras der Fernsehsender laufen. Es wird ein eher großer Auftritt im eher kleinen Soltau in Niedersachsen. Kniefreier schwarzer Faltenrock, sehr hohe Absätze, die rote Jacke lässig über die Schulter gehängt. Erst in letzter Sekunde wird die große Sonnenbrille abgenommen, immer wieder streicht Nathalie Volk hinter der Zeugenbank die Haare aus dem Gesicht. Sie bestätigt im Wesentlichen die Aussage der Mutter vom Montag, dem ersten Verhandlungstag. Nur kurz wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, als es um die Krankheit der Angeklagten gehen soll.

„Ich konnte sie nicht alleine zu Hause lassen“

Ihre Mutter sei tatsächlich krank gewesen, sagt die Tochter aus. Da schien ihr Australien für die Mutter besser zu sein als „die Kälte in Deutschland“. Sie habe die Mutter gar angeschrien, damit sie mitkommt. „Ich konnte sie nicht alleine zu Hause lassen“, erklärt die 20-Jährige. „Normalerweise begleitet sie mich immer“, ergänzt sie.

Nachdem ihre Mutter mit nach Australien geflogen war, hagelte es zunächst Kritik von Elternvertretern. Die Landesschulbehörde stellt die Beamtin vom Unterricht frei, ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet. Im vergangenen Januar folgt dann die Suspendierung. Zuvor hat das Amtsgericht Soltau im Dezember einen Strafbefehl von 7000 Euro gegen die Frau verhängt, 100 Tagessätze von 70 Euro. Den akzeptiert sie aber nicht, darum wird die Sache jetzt verhandelt. Die Bezüge der 47-Jährigen seien auf die Hälfte gekürzt, sagt Verteidiger Andreas Hebestreit, er gehe dagegen bereits vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg vor.

Verteidiger forderte Freispruch

Der Australienbesuch sei mit der Schwere der attestierten Krankheit nicht vereinbar, auch aus Sicht der angehörten Ärztin, argumentiert Staatsanwalt Sven Vonderberg unter anderem. Die Angeklagte habe sich krankschreiben lassen, um nach Australien fliegen zu können. „Dieses „um“ steckt nicht im Sachverhalt“, erwidert Verteidiger Andreas Hebestreit. Das beinhalte eine nicht zulässige Schlussfolgerung aus der nach seiner Sicht berechtigten Krankschreibung, betont er und fordert einen Freispruch für seine Mandantin. „Ich möchte sagen: Ich war krank“, heißt es noch einmal auch im Schlusswort der Angeklagten.

Doch die Richterin kommt zu einem anderen Schluss als die Verteidigung. „Die Angeklagte ist schuldig des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“, verkündet sie am Nachmittag. Es bestünden keine vernünftigen Zweifel an der Schuld der Angeklagten, erklärt sie. Insbesondere die zeitlichen Abläufe seien dabei maßgeblich. So sei der Vertrag mit der Produktionsfirma unterschrieben worden, als der Urlaubsantrag bestenfalls ungeklärt war, der Flug sei kurz vor der Ablehnung gebucht worden. Auch dass die Produktionsfirma nicht über die Schwierigkeiten informiert wurde, sei „nicht plausibel“.

Richterin spricht von "Spontanheilung"

Nur vier Tage nach dem Arztbesuch, war die Angeklagte in der Lage gewesen, nach Australien zu fliegen, so Schülter. Das spreche gegen eine „schwerwiegende Beeinträchtigung“, wie attestiert. Auch die Ärztin habe das als Zeugin nicht für möglich gehalten. Die Angeklagte sei erkrankt gewesen, aber nicht so schwer wie diagnostiziert, meint Schülter weiter und möchte den Vorgang „Spontanheilung“ nennen. Die Pädagogin habe nach ihrer Überzeugung das Attest gezielt erlangt, um die Reise doch noch antreten zu können. Damit habe sie der Schule und dem Bild des Lehrers geschadet. Sie empfinde das Verhalten als „einigermaßen dreist“, betont die Richterin zum Schluss. 

von dpa

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