Doch keine vagen Unterstellungen? Ewibo-Geschäftsführer wurde bereits abberufen

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Doch keine vagen Unterstellungen? Ewibo-Geschäftsführer wurde bereits abberufen

rnBocholt

Jetzt ist es offiziell: Berthold Klein-Schmeink ist nicht länger Geschäftsführer der Entwicklungs- u. Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt. Er wurde rückwirkend zum 3. September abberufen.

von Stefan Prinz

Bocholt

, 18.09.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Neue Wende in der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Bocholt und dem Ewibo-Geschäftsführer: „Die Ewibo GmbH stellt klar, dass sie Herrn Berthold Klein-Schmeink mit Wirkung vom 3. September von seinen Aufgaben als Geschäftsführer der Gesellschaft entbunden und ihn von dieser Funktion abberufen hat.“ Das hat Bürgermeister Thomas Kerkhoff am Freitag in einer Pressemitteilung erklärt.

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Weiter heißt es darin: „Anders als medial dargestellt bezieht sich dies jedoch nicht auf das gegen ihn laufende staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Hier galt und gilt weiter, dass diesbezüglich Strafverfolgungsbehörden ihren Aufgaben nachkommen und für Herrn Klein-Schmeink nach den Grundsätzen der Strafrechtsdogmatik in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, solange eine Verurteilung nicht erfolgt ist.“

Notwendiges Vertrauen nicht mehr gegeben

Gleichwohl seien im Zuge der internen Aufarbeitung von Geschäftsvorgängen der Ewibo „und dem bereits mehrfach öffentlich erklärten Willen des Aufsichtsrates zur organisatorischen Neuausrichtung der Gesellschaft in den vergangenen Monaten Themen zu Tage getreten, die es erforderlich machten, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung beide Gremien hierüber informiert“, so Kerkhoff.

Dies ist am 3. September erfolgt und sei in der Sitzung über mehrere Stunden diskutiert worden. Die dort erörterten Themen seien „aufgrund ihrer Intensität und dem Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung so gravierend, dass sowohl Aufsichtsrat als auch Gesellschafterversammlung zu dem Schluss gekommen sind, dass das notwendige Vertrauen in die Geschäftsführung durch Herrn Klein-Schmeink nicht mehr gegeben ist“, heißt es in dem Schreiben.

Ab 3. September kein Geschäftsführer mehr

Mit nur einer Gegenstimme habe der Aufsichtsrat der für die Geschäftsführerbestellung und -abberufung zuständigen Gesellschafterversammlung empfohlen, die sofortige Abberufung von Herrn Klein-Schmeink zu beschließen. Dies ist am 3. September erfolgt, so wie es nach den Regelungen des GmbH-Gesetzes möglich sei, „sodass Herr Klein-Schmeink ab diesem Zeitpunkt schon nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft ist“, so Kerkhoff.

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Die Abberufung stütze sich nicht auf den Ausgang des Ermittlungsverfahrens, sondern auf die Ausübung der Geschäftsführung durch Klein-Schmeink und die bekanntgewordenen Themen, heißt es in der Erklärung.