Diese Pflegezusatzversicherungen gibt es
Überblick der Angebote
Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es - und welches Angebot passt zu wem? Zur Auswahl stehen verschiedene Formen der Versicherung - von Tagegeld-Policen über den Pflege-Bahr bis hin zu Pflegerentenversicherungen. Wir stellen die Vor- und Nachteile vor,

Wer keine Versorgungslücke in der Pflege riskieren möchte, für den könnte sich eine Pflegezusatzversicherung lohnen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt immer nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Der Differenzbetrag wird in der Regel aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen des Pflegebedürftigen bestritten. Alternativ kann die Versorgungslücke aber auch durch private Zusatzversicherungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Zur Auswahl stehen mehrere Versicherungsformen:
- Pflegetagegeldpolice: Diese Versicherung gilt als beste Lösung für die privat organisierte Pflege. Versicherte erhalten im Leistungsfall ein vertraglich festgelegtes Pflegetagegeld, das in der Regel zwischen 50 und 100 Euro täglich liegt. Die Auszahlung ist zwar nach der Pflegestufe und der Höhe der geleisteten Versicherungsbeiträge gestaffelt, ist jedoch unabhängig von den konkreten Pflegeleistungen. Ein Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten ist für eine Auszahlung nicht nötig. Achtung: Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist aber auf jeden die festgestellte Pflegebedürftigkeit. Nachteil des Pflegetagegeldes ist, dass es einen Festbetrag vorsieht, der sich in der Regel nicht automatisch an die Kostenentwicklung anpasst. Dem steht der Vorteil gegenüber, dass der Versicherte frei über das Geld verfügen kann.
- Pflegekostenversicherung: Diese sogenannten Pflegeergänzungspolicen übernehmen einen Teil der tatsächlich angefallenen Pflegekosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherungen übrig bleiben. An den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligen sie sich allerdings nicht. Es gibt zwei Tarifarten: Entweder wird zusätzlich zur bereits erfolgten Leistung durch die Pflegekasse ein vertraglich festgelegter Prozentsatz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen oder es werden die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze getragen. Der Vorteil ist also, dass die ausgezahlte Summe im Gegensatz zum Pflegetagegeld wächst. Nachteil dieses Modells ist, dass der Versicherungsnehmer nur dann Leistungen erhält, wenn auch tatsächlich Kosten entstanden sind und diese auch detailliert belegt werden. Zudem werden nur Kosten für eine professionelle Pflegedienstleistung erstattet. Pflegende Angehörige gehen hingegen – anders als beim Pflegetagegeld – in der Regel leer aus.
- Pflegerentenversicherung: Pflegerentenversicherungen sind ein Angebot von Lebensversicherern. Bei Pflegebedürftigkeit zahlt der Versicherer eine monatliche Rente. Wie bei der Pflegetagegeldpolice kann über das ausgezahlte Geld frei verfügt werden. Im Vergleich zur Pflegetagegeldpolice und zur Pflegekostenversicherung, bei denen Beiträge noch gezahlt werden müssen, wenn der Leistungsfall eingetreten ist, wird in die Pflegerentenversicherung nur bis zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eingezahlt. Danach sind keine Beiträge mehr zu entrichten. Nachteil ist aus Sicht des Bund der Versicherten aber, dass die Prämien hoch sind.
- Pflege-Bahr: Mit der Pflegereform 2013 trat auch die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung in Kraft. Der Pflege-Bahr, benannt nach Ex-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, soll als Anreiz dienen, das finanzielle Risiko privat abzusichern. Die geförderte Pflegezusatzversicherung sieht vor, dass Versicherungsnehmer bei einem Eigenanteil von mindestens zehn Euro im Monat einen staatlichen Zuschuss von weiteren fünf Euro erhalten. Die Leistungen des Pflege-Bahr beschränken sich auf ein reines Pflege-Tagegeld. Vorteil: Versicherer dürfen bei diesen Verträgen niemanden ablehnen und ein Gesundheits-Check vor Abschluss der Versicherung ist nicht nötig. Wie auch bei den ungeförderten Verträgen gibt es Unterschiede bei den Leistungen der einzelnen Versicherer. Die Verbraucherzentrale rät daher, sich vor dem Abschluss unabhängig beraten zu lassen. Gesunde Menschen sollten aber auch ungeförderte Verträge in Betracht ziehen, weil sie oft bessere Leistungen und eine höhere Absicherung bieten. Allerdings sind dabei Angaben zum Gesundheitszustand verpflichtend.
- Schließt die Pflegezusatzversicherung sowohl die häusliche Pflege als auch die Pflege im Heim ein?
- Sind die Leistungen bei Pflege durch Angehörige oder Freunde niedriger als bei einer professionellen Pflege?
- Kann ein vereinbartes Pflegetagegeld nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartzeit erhöht werden?
- Welche Karenzzeiten sieht der Versicherungsvertrag vor, bevor der Versicherer die erste Zahlung leistet? - - - -- Wann setzt der Versicherungsschutz ein? (Etliche Versicherer bieten Tarife ganz ohne Wartezeit.)
- Ist im Tarif der Pflege-Zusatzversicherung auch die Pflege bei Demenz enthalten?
- Hat der Versicherer ein Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Vertragsjahre?
- Orientiert sich der Pflege-Zusatzschutz an den Pflegestufen nach dem Sozialgesetzbuch oder besteht ein abweichendes Punktesystem?
- Akzeptiert der Versicherer die Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder sind eigene medizinische Untersuchungen vorgesehen?
- Sind Sie in der Lage, die Versicherungsbeiträge dauerhaft zu zahlen? (Wird die Prämie nicht mehr bezahlt, entfällt meistens auch der Versicherungsschutz.)
- Gibt es günstigere Verträge mit vergleichbarer Leistung?