Diese Corona-Regeln gelten für Reisende in Europa

Tourismus

Angesichts sinkender Infektionszahlen und steigender Impfquoten lockern zahlreiche EU-Staaten ihre Corona-Beschränkungen. Regeln gibt es trotzdem. Die aktuellen Reisebeschränkungen im Überblick.

Brüssel

von Damir Fras

, 22.05.2021, 08:56 Uhr / Lesedauer: 4 min
Unter Auflagen ist das Reisen in viele EU-Länder wieder möglich. (Symbolbild)

Unter Auflagen ist das Reisen in viele EU-Länder wieder möglich. (Symbolbild) © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Europa macht sich locker. Weil die Infektionszahlen sinken und die Impfquoten steigen, werden in vielen EU-Staaten die Corona-Beschränkungen gelockert. Testpflicht und Quarantäneauflagen für Einreisende bleiben allerdings in den meisten Staaten vorerst bestehen. Das könnte sich erst ändern, wenn Anfang Juli das EU-weite Corona-Reisezertifikat eingeführt wird. Die aktuellen Corona-Regeln für Reisende im Überblick:

Belgien plant Lockerungen

In Belgien sind seit dem 8. Mai die Außenbereiche in der Gastronomie wieder geöffnet. Auch die Geschäfte sind offen. Trotz vergleichsweise hoher Inzidenzen von derzeit mehr als 300 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen zwei Wochen plant die belgische Regierung weitere Lockerungen vom 9. Juni an.

Einreisen von Deutschland nach Belgien sind möglich. Die Reisenden müssen allerdings in Quarantäne – außer wenn der Aufenthalt kürzer ist als 48 Stunden.

Die Niederlande gelten als Hochinzidenzgebiet

In den Niederlanden ist die Ausgangssperre aufgehoben, die Geschäfte sind offen, und die Kneipen dürfen draußen Kunden und Kundinnen bedienen. Auch Fitnessstudios und Zoos sind wieder offen. Die Regierung in Den Haag rät Ausländern und Ausländerinnen nach wie vor von einem Urlaub an der Nordsee ab. Grundsätzlich sind Einreisen aber möglich – allerdings nur mit einem negativen Corona-Test und einer Quarantänepflicht von zehn Tagen.

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In Deutschland gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Das heißt: Urlauber und Urlauberinnen, die nach Deutsch­land zurückkehren, müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nach fünf Tagen durch einen negativen Test aus der Quarantäne befreien.

Frankreich öffnet Außengastronomie

Einen Schritt zurück in die Normalität hat auch Frankreich gemacht. Dort sind seit dem vergangenen Mittwoch die Außen­bereiche von Cafés und Restaurants wieder geöffnet. Wenn Auflagen beachtet werden, dürfen die Menschen auch wieder Museen besuchen. Auch sind Reisen innerhalb des Landes wieder möglich. Von 21 Uhr an gilt jedoch weiter eine Aus­gangs­sperre.

Einreisen nach Frankreich sind erlaubt – allerdings nur nach Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stun­den sein darf. Bei der Rückreise müssen Bundesbürger und -bürgerinnen beachten, dass Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft ist.

Dänemark hat bereits eine App

In Dänemark geht es vergleichsweise locker zu. Geschäfte, Restaurants, Fitnessstudios und Kinos sind offen. In Deutsch­lands nördlichem Nachbarland wird bereits eine App genutzt, mit der negative Tests, vollständige Impfungen oder überstandene Infektionen nachgewiesen werden können.

Vollständig geimpfte Deutsche dürfen seit dem 1. Mai ohne Test und Quarantäne einreisen. Wer aus Ländern kommt, in denen die Fallzahlen niedrig sind, darf einreisen, muss aber in Quarantäne. Wer seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat, ist von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Strengere Regeln in Polen und Tschechien

Einkaufszentren, Hotels, Museen und Galerien in Polen dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Die Außengastronomie ist ebenfalls offen. Die Maskenpflicht gilt nur noch in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen. Wer nach Polen einreisen will, kann die zehntägige Quarantäne vermeiden. Voraussetzungen dafür sind ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung.

In Tschechien öffnen am Pfingstmontag die Hotels – allerdings vorerst nur für inländische Touristen und Touristinnen. Die Außengastronomie ist für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder offen. Einreisen aus den Nachbarländern zum Einkaufen sind möglich. Der Aufenthalt in Tschechien ist allerdings auf zwölf Stunden begrenzt.

Quarantäne in Österreich nicht zwingend

Einreisen nach Österreich sind wieder ohne Quarantänepflicht möglich. Allerdings müssen negative Tests, Impfungen oder überstandene Infektionen nachgewiesen werden. Ausnahmen gelten für private Besuche und Einkäufe im kleinen Grenz­verkehr zwischen Bayern und Österreich.

In Restaurants werden Zutrittstests verlangt, die in Österreich für Gäste aus dem Inland und dem Ausland kostenlos angeboten werden. Bei der Rückreise nach Deutschland gelten weiter die Test- und die Quarantänepflicht.

Keine Testpflicht in der Schweiz

In der Schweiz ist Urlaub vergleichsweise unkompliziert. Hotels, Museen, Läden, Theater, Kinos, Zoos und Freizeitparks sind ebenso geöffnet wie die Außengastronomie. Eine Testpflicht besteht nicht, allerdings gelten überall Höchstzahlen für Besucher und Besucherinnen. Auch Abstandsregeln und die Maskenpflicht müssen eingehalten werden. Wer mit Auto, Bus oder Bahn in die Schweiz reist, muss sich elektronisch registrieren. In Quarantäne müssen nur Einreisende aus Risiko­gebieten. Dazu gehören die deutschen Bundesländer Sachsen und Thüringen.

Reisen nach Italien und Spanien möglich

Aus EU-Ländern Einreisende müssen in Italien nicht mehr in eine fünftägige Quarantäne, wenn sie bei Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen. Insgesamt gelten in allen italienischen Regionen mit Ausnahme des Aostatals moderate Corona-Beschränkungen. Die Ausgangssperre gilt erst von 23 Uhr an. Theater, Museen und Kinos sind ebenso geöffnet wie die Außengastronomie.

Spanien verzeichnet in einigen Regionen zum Teil deutlich geringere Sieben-Tage-Inzidenzen als Deutschland. Auf der Inselgruppe der Balearen, zu denen Mallorca gehört, liegt die Inzidenz derzeit bei etwa 17. Dort gilt allerdings weiter eine nächtliche Ausgangssperre.

Die Innenräume von Bars, Restaurants und Cafés könnten bereits vom kommenden Sonntag an wieder in manchen Regio­nen geöffnet werden. Einreisen nach Spanien sind grundsätzlich möglich. Wer aus Risikogebieten einreist, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, muss aktuell noch einen negativen Test vorweisen. Ab dem 7. Juni sollen Menschen, die voll­ständig gegen Corona geimpft sind oder die von einer Covid-19-Infektion genesen sind, auch ohne PCR-Test nach Spanien einreisen dürfen.

PCR-Tests für Griechenland und Portugal nötig

Griechenland lockert die Corona-Beschränkungen, um Touristen und Touristinnen anzulocken. Die Außengastronomie ist bereits seit dem 15. Mai geöffnet. Musik ist noch verboten. Das will die Regierung in Athen aber demnächst ändern. Griechenland-Besucher müssen ihre Einreise elektronisch anmelden und eine vollständige Impfung oder einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Das gilt auch für Kinder ab fünf Jahren. Die Quarantänepflicht wurde abgeschafft.

Der einstige Corona-Hotspot Portugal hat nach Island die niedrigsten Infektionswerte in Europa. Seit dem vergangenen Montag dürfen auch wieder Besucher und Besucherinnen aus EU-Ländern einreisen, in denen die Corona-Lage relativ gut ist. Voraussetzung ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die Testpflicht besteht für ausnahmslos alle Einreisenden ab dem Alter von zwei Jahren.

Türkei bevorzugt Touristen

Die Behörden in der Türkei unterscheiden zwischen Inländern und Inländerinnen und Ausländern und Ausländerinnen. Für Einheimische gelten Ausgangs­beschrän­kungen in der Nacht und am Wochenende. Touristen und Touristinnen sind davon ausgenommen. Wer aus Deutschland einreist, muss der­zeit einen negativen PCR-Test vorweisen. Weil die deutschen Behörden die Türkei als Hochinzidenzgebiet einstufen, gilt nach der Rückreise eine zehntägige Quarantänepflicht.

Kroatien verlangt Impfnachweis

Vollständig Geimpfte, Genese und aktuell Getestete können in Kroatien Urlaub machen, müssen das allerdings beim Grenz­übertritt nachweisen. Auch der Adriastaat gilt in Deutschland als Hochinzidenzgebiet. Das heißt: Rückkehrer und Rück­kehre­rinnen müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nach fünf Tagen freitesten.

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