Der Minsker Friedensplan der Ukraine-Kontaktgruppe
13 Punkte
Bei Gesprächen in Minsk haben sich die Konfliktparteien auf einen Friedensplan für die Ostukraine verständigt. Unterzeichnet wurde das Dokument von der Kontaktgruppe aus Vertretern Russlands, der Ukraine, der Separatisten und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die 13 Punkte im Überblick.

Die deutsche Bundeskanzlerin vermittelte und machte anschließend auch klar, dass noch viel Arbeit notwendig ist.
1. Unverzügliche und allumfassende Waffenruhe im Kampfgebiet Donezk und Lugansk ab Sonntag, 15. Februar 2015, 00.00 Uhr (23.00 Uhr MEZ)
2. Abzug schwerer Waffen aus einer Sicherheitszone. Die Regierungseinheiten müssen sich hinter die aktuelle Frontlinie zurückziehen, die Separatisten hinter eine im September vereinbarte Waffenstillstandslinie. Der Abzug beginnt am 2. Tag nach der Feuerpause und muss nach spätestens 14 Tagen abgeschlossen sein.
3. Die OSZE überwacht Feuerpause und Abzug der Waffen.
4. Nach Abzug der Waffen sollen Gespräche über Wahlen in Donezk und Lugansk sowie den künftigen Status der Gebiete beginnen. Grundlage ist ein Gesetz, mit dem die Führung in Kiew den Regionen eine befristete Autonomie zugestanden hat. Das ukrainische Parlament muss innerhalb von 30 Tagen bestimmen, für welches Gebiet das gelten soll.
5. Eine Amnestie soll alle Konfliktbeteiligten vor Strafe schützen.
6. Freilassung aller Gefangener nach dem Prinzip „alle gegen alle“
7. Versorgung mit humanitären Gütern
8. Wiederherstellung der Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen einschließlich Zahlung von Renten und Steuern. Die Führung in Kiew verpflichtet sich, den Bankensektor in der Region wieder aufzubauen.
9. Die Ukraine erneuert die Kontrolle ihrer Grenze zu Russland. Dies soll nach geplanten Wahlen beginnen und spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein. Vorbedingung ist eine neue Verfassung.
10. Abzug ausländischer Kämpfer, Söldner und Militärtechnik unter Aufsicht der OSZE sowie die Entwaffnung aller illegalen Gruppen
11. Bis Ende 2015 muss eine neue Verfassung in Kraft treten, die eine Dezentralisierung ermöglicht und mit Vertretern der abtrünnigen Regionen abgestimmt ist. Auch ein Gesetz zum künftigen Sonderstatus von Donezk und Lugansk muss bis Jahresende verabschiedet werden.
12. Wahlen in den abtrünnigen Regionen unter OSZE-Aufsicht
13. Die Kontaktgruppe soll noch enger zusammenarbeiten und Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Friedensplans formieren.
Von dpa
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