Gerichtstermin steht An diesem Tag fällt die Entscheidung zum Dattelner Kraftwerk

Gerichtstermin steht: Am Nikolaustag fällt Entscheidung zum Kraftwerk
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Werden die Gegner des Dattelner Uniper-Kohlekraftwerks-Standorts mit einer Gerichtsentscheidung beschert, die das finale Aus für das Milliardenprojekt bedeuten würde? Oder geht das juristische Tauziehen noch einmal weiter, das die Menschen in Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick seit Jahren verfolgen? Der Termin der Entscheidung steht.

Am Nikolaustag, dem 6. Dezember, wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandeln. Wir erklären, worum es geht: Eigentlich schienen die Gegner des Dattelner Kraftwerksstandortes im August 2021 schon gewonnen zu haben. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte den Bebauungsplan für die Anlage am Dortmund-Ems-Kanal für nichtig erklärt, weil nicht intensiv und großräumig genug nach besser geeigneten Standorten für die Anlage mit dem 180-Meter-Kühlturm gesucht worden sei.

Um 9 Uhr wird mündlich verhandelt

Gegen das Urteil hatte das höchste Verwaltungsgerichts des Landes NRW keine Revision zugelassen, doch dagegen wiederum kann man Beschwerde einlegen. Und die hatte vor einigen Monaten Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nimmt sich nun der Sache an und lädt an besagtem 6. Dezember, 9 Uhr, zu einem mündlichen Verhandlungstermin.

Rainer Köster fährt nicht nach Leipzig

Dann geht es darum, ob die Revision Erfolg hat. Also darum, ob das von Klägern erkämpfte Urteil des OVG Münster hält oder ob das Gericht Fehler gemacht hat, die zur Aufhebung des Urteils und dann wohl der Zurückverweisung der Angelegenheit nach Münster führen würden. Was zu einer erneuten Verlängerung des gefühlt schon ewig dauernden Rechtsstreites führen würde.

Rainer Köster wird nicht selbst nach Leipzig fahren. „Die ganze Sache ist juristisch so hoch spezialisiert, dass ich da als Laie nicht viel beitragen könnte“, sagt der Anwohner der Dattelner Meistersiedlung und Kraftwerks-Kläger. Bei Rechtsanwalt Philipp Heinz aus Berlin weiß er, ebenso wie die ebenfalls klagenden Oberwieser Eheleute Greiwing, seine Interessen in besten Händen.

Ein Kläger beurteilt die Lage mittlerweile anders

Während die Rechtsvertreter der Kläger betonen, dass sie weiter von einem Erfolg in der Sache ausgehen und die Revision nur zu einer Verzögerung führt, malt sich Köster auch das andere Szenario aus: „Wenn das Ganze nochmal von vorne losgeht, ich weiß nicht, ob wir dann noch dabei sind.“

Er ist inzwischen 75 Jahre alt, einige seiner Mitstreiter aus der Anfangszeit sind mittlerweile verstorben. Köster sagt, auch er sehe die aktuellen energiepolitischen Notwendigkeiten durch den Ukraine-Krieg und würde jetzt nicht für eine sofortige Stilllegung der Anlage auf die Straße gehen. Sein Punkt war stets der, auf den auch das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil abgehoben hatte: dass das Kraftwerk schlicht nicht am richtigen Standort gebaut worden sei, viel zu nah an der Wohnbebauung.

Das OVG vertritt ebenfalls die Ansicht: Je stärker die Auswirkungen eines solchen Projektes auf Mensch und Umwelt, desto gründlicher und weiträumiger muss man nach einem geeigneten Standort suchen. Die Stadt Datteln und der Kraftwerksbetreiber wollten aber faktisch nur den Standort des Kraftwerks am Kanal in Datteln nachträglich legitimieren, das schon fertig gebaut war. So einfach geht das nicht, sagte das Gericht.

Es geht wohl um generelle Kriterien für Standort-Suche

Es gilt als unwahrscheinlich, dass ihre Leipziger Kollegen das anders sehen. Wahrscheinlicher ist, dass an dem Dattelner Beispiel aufgezeigt werden soll, welche Kriterien generell bei der Standort-Suche für Großanlagen gelten sollen.

Für Datteln geht es indes um nicht weniger als darum, ob das Kraftwerk stehen bleiben darf oder abgerissen werden muss. Denn für den Fall, dass letztinstanzlich entschieden werden sollte, dass die Anlage dort nicht stehen darf, hatte sich das Uniper-Vorgängerunternehmen im Gegenzug für eine vorzeitige Baugenehmigung dazu verpflichtet, die Anlage wieder abzureißen – auf eigene Kosten. Damals hatte man wohl nicht damit gerechnet, dass dieses Szenario eines Tages realistisch sein könnte.

Gerichtssaal Münster, Eheleute Greiwing, Rainer Köster, Kraftwerk Datteln
Rainer Köster (hi.), einer der aktuellen Antragsteller im Normenkontrollverfahren, ist, anders als hier in 2021 in Münster, beim Verhandlungstermin in Leipzig nicht selbst dabei. © Weßling

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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 11.04.2023.