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Coronavirus: Sonderstaatsanwälte verfolgen rund um Dortmund Verstöße gegen die Vorschriften
Coronavirus
Die Vorschriften im Kampf gegen das Coronavirus sind hart. Jetzt haben die Staatsanwaltschaften Dortmund und Hagen Sonderdezernate gegründet, um Verstöße zu verfolgen.
Das Infektionsschutzgesetz sieht hohe Strafen für all jene vor, die sich nicht an die Kontaktsperre und andere Auflagen im Kampf gegen das Coronavirus halten. Bußgelder bis 25.000 Euro beziehungsweise Haftstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen sind möglich. Die Staatsanwaltschaft Dortmund trifft Vorbereitungen, es mit etlichen solcher Verfahren zu tun zu bekommen.
Staatsanwalt Börge Klepping, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund, bestätigte auf Anfrage, dass man Anfang dieser Woche eine neue Abteilung gegründet habe: „Das ist die Abteilung 127, die ab sofort für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zuständig ist.“
Nebenstelle in Hamm
Die Abteilung werde für Dortmund, Castrop-Rauxel, Hamm sowie den Kreis Unna mit Ausnahme von Schwerte zuständig sein. „Wobei wir in Hamm eine kleine Nebenstelle einrichten“, sagte Klepping.
Ziel sei es, bei diesen Verfahren ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Es handle sich, so Klepping, um eine vorausschauende Maßnahme. Noch seien ihm keine Verfahren bekannt: „Der Erlass gilt erst seit Montag. Verstöße landen dann zunächst bei der Polizei und erst danach bei uns.“
Bei Ordnungswidrigkeiten werde die Staatsanwaltschaft erst tätig, sofern es zu Widerspruchsverfahren gegen verhängte Bußgelder komme. Bei Strafverfahren sei man sofort eingebunden.
Auch die Staatsanwaltschaft Hagen, die unter anderem für Schwerte zuständig ist, hat eine eigene Abteilung eingerichtet, die sich mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz befasst.
„Das ist sinnvoll, weil man sich in diese Thematik erst einarbeiten muss. Das ist ein Bereich aus dem Verwaltungsrecht, der sonst so gut wie nie vorkommt“, sagte Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hagen.
Kampf gegen Wucher
Dabei geht seine Staatsanwaltschaft noch einen Schritt weiter als die Kollegen in Dortmund: Auch für die wirtschaftliche Ausnutzung der Corona-Krise habe man eine eigene Zuständigkeit gebildet, bestätigt Gerhard Pauli. Die sei beispielsweise bei Anzeigen wegen Wucher zuständig. Solche Verfahren, so sein Kollege aus Dortmund, behandle man dort innerhalb der bisherigen Zuständigkeiten.
Ein landesweit einheitliches Vorgehen gebe es nicht, sagt Ralf Herrenbrück, Pressesprecher des Justizministeriums NRW. Sicherlich müssten die Staatsanwaltschaften die neuen Vorschriften umsetzen. „Wie sie das aber machen, das liegt in der Hoheit jeder Behörde“, sagt Herrenbrück. Im Übrigen hoffe er, dass es nicht zu vielen Verstößen komme. Er setze auf die Vernunft der Menschen.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
