
© picture alliance/dpa
Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht immer, wenn Urlaub wegen des Coronavirus ausfällt
Coronavirus
Länder wie Italien lassen wegen des Coronavirus keine deutschen Urlauber mehr ins Land. Wer glaubt, mit seiner Reiserücktrittsversicherung finanziell abgesichert zu sein, könnte sich irren.
Nicht nur für China, Südkorea und Italien gelten inzwischen wegen der Ausbreitung des Coronavirus erhebliche Reisebeschränkungen. Dabei stellt sich – vor allem angesichts der in wenigen Wochen beginnenden Osterferien – die Frage, ob man sein Geld zurückbekommt, wenn man wegen des Virus die Reise nicht antreten kann.
Generell gilt: Wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für ein bestimmtes Land vorliegt, kann man seine Pauschalreise stornieren und bekommt sein Geld vom Veranstalter erstattet.
Pauschalreisende sind im Vorteil
Gibt es nur Hinweise und keine explizite Warnung, ist man auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen, erläutert Kerstin Heinen als Pressesprecherin des Deutschen Reiseverbandes. Sofern aber „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ am Urlaubsort auftreten, seien die Chancen für eine Erstattung allerdings gut.
Wenn man Flug und Reise individuell ohne Veranstalter gebucht hat, gibt es in der Regel keine Erstattung. Ob dann eine Reiserücktrittsversicherung einspringt, hängt vom Einzelfall des abgeschlossenen Vertrages und den konkreten Umständen ab, heißt es beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
In der Regel springt eine solche Versicherung nur ein, wenn man vor Antritt der Reise erkrankt oder ein anderer dringender Notfall vorliegt. Im Falle eines Falles sollte man genau in den Vertrag schauen und mit seinem Versicherer Kontakt aufnehmen, rät der Gesamtverband.
Klar ist, so der Gesamtverband der Versicherer, dass eine Reiseversicherung nicht die Kosten deckt, die durch eine etwaige Quarantäne am Urlaubsort entstehen. Im Übrigen decke eine Reiserücktrittsversicherung auch nicht die Kosten ab, die entstehen, wenn ich während des Urlaubs – etwa durch den Coronavirus – erkranke. Hier empfehle man bei Reisen ins Ausland grundsätzlich den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
