Welche Corona-Regeln Reisende ab Oktober beachten müssen
Coronavirus
Der Bundestag hat am Donnerstagmittag dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, das ab dem 1. Oktober gelten soll. Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf Reisende.
Mit dem nahenden Herbst steht die Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Politik wieder weit oben auf der Agenda. Am Donnerstagmittag hat der Bundestag ein Gesetzespaket der Ampel-Koalition beschlossen, das vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht.
Die neuen Regelungen betreffen auch Urlauberinnen und Urlauber. Zunächst muss jedoch der Bundesrat noch darüber abstimmen.
Wo Reisende im Herbst Maske tragen müssen
In den Fernzügen soll laut dem neuen Gesetz ab Oktober das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben sein. Nur für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren und das Zugpersonal soll eine Ausnahme gelten: Diese sollen statt einer FFP2-Maske eine medizinische Maske tragen dürfen.
In Flugzeugen soll die Maskenpflicht hingegen vorerst gänzlich enden. Denn auf Druck der FDP ist die ursprünglich geplante Pflicht zum Tragen einer Maske wieder aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen worden. Stattdessen haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine sogenannte Ermächtigungsgrundlage bekommt, um die Maskenpflicht bei hohen Fallzahlen wieder einführen zu können.
Länder können über einige Maßnahmen selbst entscheiden
Andere Maßnahmen bleiben den Bundesländern überlassen: So sollen die Länder ab 1. Oktober in einer ersten Stufe in Geschäften wieder eine Maskenpflicht verhängen können. Auch Regeln wie etwa eine Pflicht zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen sollen dann je nach Infektionslage angeordnet werden können.
Ausnahmen dürfen dabei für Getestete gemacht werden: Können Besucherinnen und Besucher beim Besuch von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigen, muss laut dem neuen Gesetz keine Maske getragen werden.
In einer zweiten Stufe, bei einer regional kritischeren Corona-Lage, sind auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht eingehalten werden können. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein. Diese Maßnahmen soll aber nicht einfach die Landesregierung festlegen können, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss.
Einreise-Regeln nach Deutschland
Aktuell ist die Einreise nach Deutschland unkompliziert. Zumindest bis zum 30. September gelten noch die gelockerten Einreise-Regeln, laut denen Urlauberinnen und Urlauber nicht nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Eine Ausnahme gilt allerdings für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen wollen. Diese müssen vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen, eine negatives PCR-Ergebnis vorweisen und sich nach der Einreise 14 Tage in Quarantäne begeben. Aktuell gilt kein Gebiet als Virusvariantengebiet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass in den kommenden Monaten erneut Virusvariantengebiete ausgewiesen werden müssen.
Ob die Einreise-Regeln ab dem 1. Oktober wieder verschärft werden sollen, geht aus dem neuen Gesetzespaket nicht hervor.
Der Artikel "Welche Corona-Regeln Reisende ab Oktober beachten müssen" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.