Corona-Verdacht: Diese Regeln gelten für Personen in häuslicher Quarantäne

Coronavirus

Das Coronavirus ist mittlerweile in Europa angekommen. Was bedeutet häusliche Quarantäne, wer darf sie anordnen und wer ist betroffen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

NRW

28.02.2020, 17:33 Uhr / Lesedauer: 3 min
Wer Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion zeigt, kann unter häusliche Quarantäne gestellt werden.

Wer Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion zeigt, kann unter häusliche Quarantäne gestellt werden. © picture alliance/dpa

Weltweite stehen derzeit tausende Menschen wegen des Verdachts auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus unter Quarantäne. Damit eine Infektion sicher ausgeschlossen werden kann, müssen die betroffenen Personen mindestens 14 tage lang überwacht werden. Häufig ist dafür eine Isolierung in den eigenen vier Wänden ausreichend. Welche Regeln für Kontaktpersonen in Quarantäne gelten, weiß das Robert-Koch-Institut.

Wer darf eine Quarantäne anordnen?

Die wesentlichen Bestimmungen regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz. Dieses sieht zum Beispiel Einschränkungen der Versammlungsfreiheit oder Freiheit der Person vor, wenn es die Umstände erforderlich machen. Damit eine weitere Ausbreitung eines Virus verhindert werden kann, dürfen die deutschen Gesundheitsämter einschränkende Maßnahmen wie Quarantäne für Einzelpersonen oder Gruppen anordnen. In Deutschland gibt es etwa 380 Gesundheitsämter. Jedes entscheidet einzeln darüber, welche Maßnahmen in der jeweiligen Region ergriffen werden.

Kann man zur Quarantäne gezwungen werden?

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, ist eine Anordnung von Quarantäne möglich. Dazu zählen Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Fall des Coronavirus hatten oder aus einer Risikoregion wie Wuhan zurückkehren.

Das Bundesministerium für Gesundheit spricht den Gesundheitsämtern in diesem Fall weitreichende Befugnisse zu: „Das zuständige Gesundheitsamt kann für eine Person die Unterbringung in einem isolierten Bereich eines Krankenhauses oder einer anderen geeigneten Einrichtung anordnen, wenn der naheliegende Verdacht besteht, dass die Person sich mit einem ansteckenden Krankheitserreger infiziert hat und andere anstecken kann.“

Wer zählt zu den Kontaktpersonen?

Als Kontaktpersonen der ersten Kategorie gelten Menschen, die mit labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen des Coronavirus in engem Kontakt standen. Dazu zählen Personen, die einen insgesamt mindestens 15-minütigen Face-to-Face-Kontakt, zum Beispiel bei Gesprächen, mit dem Infizierten hatten (z.B. Personen im selben Haushalt). Außerdem Personen, die direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Covid-19-Falls hatten: Beispielsweise durch Anhusten, Anniesen, oder Küssen.

Zusätzlich medizinisches Personal, das im Rahmen einer Untersuchung oder der Pflege ohne Schutzausrüstung Kontakt mit einem am Coronavirus infizierten Patienten hatte. Bei einem Flug mit einem bestätigten Covid-19-Fall an Board sind Passagiere der selben Sitzreihe, der zwei Reihen vor und hinter dem Infizierten sowie das Bordpersonal betroffen. Für diese Personen sieht das Robert-Koch-Institut eine 14-tägige häusliche Quarantäne vor.

Müssen auch Personen ohne direkten Kontakt in Quarantäne?

Personen ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt zu einem labordiagnostisch bestätigten Infektionsfall werden als Kontaktpersonen der zweiten Kategorie bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise Arbeitskollegen, Mitschüler und Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt mit dem Erkrankten hatten. Zudem medizinisches Personal, das sich im selben Raum mit einem Covid-19-Fall aufhielt, aber einen Abstand von mindestsns zwei Metern gewahrt hat.

Diesen Personen wird empfohlen, die Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren und sich eventuell in die freiwillige häusliche Quarantäne zu begeben.

Wie sieht die häusliche Quarantäne aus?

Das zuständige Gesundheitsamt ist während dieser Zeit mit den betroffenen Personen im täglichen Kontakt. Dabei wird vor allem der Gesundheitszustand überwacht, um beim Auftreten von Symptomen rasch eingreifen zu können.

Gleichzeitig werden die Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum reduziert, damit eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden kann. Kontaktpersonen sollten deshalb Abstand zu Dritten halten. Im Einzelfall legt das lokal zuständige Gesundheitsamt weitere Maßnahmen fest. Dazu zählen zum Beispiel die Anweisung, das Haus nicht zu verlassen oder Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen.

Was ist, wenn sich weitere Personen im Haushalt aufhalten?

Nach Möglichkeit sollte eine räumliche Trennung der Kontaktperson von weiteren im Haushalt lebenden Personen erfolgen. Zusätzlich kann eine zeitliche Trennung erfolgen, zum Beispiel durch die zeitlich versetzte Einnahmen von Mahlzeiten. Haushaltsgegenstände wie Geschirr und Wäsche sollte nicht ohne vorige Reinigung geteilt werden.

Für Hygieneartikel gilt: Diese sollten nicht mit anderen Personen im Haushalt geteilt werden. Besteht die Möglichkeit, sollte auch ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Als Taschentücher sollten nur Einwegprodukte genutzt werden, die nach Benutzung direkt entsorgt werden. Die Kontaktperson sollte nur in die Armbeuge husten und niesen, dadurch reduziert sich das Infektionsrisiko für andere Personen. Zudem sollten Kontaktoberflächen wie Tische oder Türklinken häufig gereinigt werden.

Welche Pflichten haben Personen in Quarantäne?

Die zuständigen Gesundheitsämter sehen eine 14-tägige Gesundheitsüberwachung vor. Dazu sollte die Kontaktperson zweimal täglich die Körpertemperatur messen, sowie ein Tagebuch über die Temperatur, Symptome und Kontakt zu weiteren Personen führen. Das Gesundheitsamt wird sich täglich bei der Kontaktperson melden und sich über die häusliche Quarantäne sowie über den Gesundheitszustand informieren lassen.

Wer versorgt Menschen in häuslicher Quarantäne?

Dafür scheint es bisher noch keine allgemeingültige Regelung zu geben. Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsämter empfehlen Kontaktpersonen in Quarantäne, sich von Angehörigen oder Freunden unterstützen zu lassen. Sie können beispielsweise für die Person in häuslicher Quarantäne einkaufen gehen.

RND

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