Coronavirus-Ausbruch: Diese Regelungen sollten Beschäftigte kennen
Coronavirus
Eine Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland ist aus Sicht vieler Experten nur eine Frage der Zeit. Das wirft auch für Beschäftigte Fragen auf - etwa, wann sie zu Hause bleiben können.

Aus Sicht von Experten ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich das Coronavirus auch in Deutschland ausbreitet. © dpa
Corona bricht aus und schon sind zahlreiche Betriebe lahmgelegt - was sich gerade in Italien abspielt, ist für die Wirtschaft ein Schreckensszenario. Etwas vergleichbares zeichnet sich in Deutschland bislang nicht ab. Doch die Verunsicherung auch bei Arbeitnehmern wächst.
Darf man aus Angst von der Arbeit fernbleiben?
Nein. Entweder man ist gesund oder krank - präventiv nicht zur Arbeit zu erscheinen, ist keine Option. „Eine reine Befürchtung vor Ansteckung reicht nicht aus“, erklärt Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Auch wer eine Ansteckung auf dem Arbeitsweg befürchtet, hat keine arbeitsrechtlich relevante Ausrede. „Das ist eher allgemeines Lebensrisiko,“ so Benders Einschätzung.
Muss man auf der Arbeit eine Maske tragen?
Nicht grundsätzlich. Ein Arbeitgeber darf allerdings Hygiene-Maßnahmen anordnen - die allerdings laut dem Informationsportal Arbeitsrecht.org „sinnvoll und geeignet“ sein müssen. Das könne auch Anweisungen zum regelmäßigen Desinfizieren und zum Tragen von Masken umfassen. Wie sinnvoll einfache Masken sind, ist allerdings unklar. Die Weltgesundheitsorganisation hegt daran Zweifel.
Müssen Arbeitgeber Desinfektionsmittel und Ähnliches bereitstellen?
„Auch hier kommt es sehr auf den Einzelfall an“, meint Bender. Ausschlaggebend sei, um was für einen Betrieb es sich handele und welche Infektionsrisiken bestünden. An Betriebe ohne Kundenkontakt werden seiner Meinung nach deshalb andere Anforderungen gestellt als an solche mit hoher Kundenfrequenz. „Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verletzungs- und Erkrankungsrisiken im Betrieb so gering wie möglich sind“, betont Bender. Dazu könne auch das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln zählen.
Was, wenn man beruflich mit Corona-Erkrankten zu tun bekommt?
Das ist - Stand 25. Februar - in Deutschland recht selten. Aber in dem Fall gelten recht hohe Anforderungen für den Umgang mit Atemwegsinfekten. Das Robert-Koch-Institut rät dann zu Schutzkitteln, Einweghandschuhen, professionellen Atemmasken, Schutzbrillen, und Einwegschürzen. Genauere Informationen stellt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung.
Können Arbeitgeber Home-Office anordnen?
In Japan, wo die Angst vor einer Epidemie besonders groß ist, hat sich in weiten Teilen der Wirtschaft Home-Office etabliert. In Deutschland wäre das allerdings etwas komplizierter: Ob Home-Office möglich ist, hängt laut Bender vom Einzelfall ab. In Deutschland wird die Option darauf innerhalb eines Unternehmens in den Arbeitsverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen geregelt. Wenn im Betrieb die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist deshalb Home-Office wegen Krankheitsrisiken aus Benders Sicht durchaus möglich. Wichtig: Wer krank ist, muss auch im Home-Office nicht arbeiten.
Darf ein Chef kranke Mitarbeiter nach Hause schicken?
Ja - eigentlich soll er es sogar, weil Arbeitgeber eine gesetzlich festgeschriebene Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter haben. Rechtlich gilt das als Krankmeldung, weshalb ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Spätestens am dritten Tag muss ein ärztlicher Attest beim Arbeitgeber vorliegen.
Dürfen Arbeitgeber fragen, woran Beschäftigte erkrankt sind?
Nein. „Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf zu erfahren, woran ein Arbeitnehmer erkrankt ist“, sagt Bender. Der genaue Grund für einen krankheitsbedingten Ausfall sei aus juristischer Sicht für Arbeitgeber nicht maßgeblich. Sofern jemand am neuartigen Coronavirus erkrankt ist, bekommt es der Chef aber wohl so oder so mit: Die durch Sars-CoV-2 verursachte Lungenkrankheit Covid-19 ist meldepflichtig. Erfährt ein Gesundheitsamt davon, leitet es sowieso die notwendigen Schritte ein - einschließlich einer Information des Arbeitgebers darüber, dass möglicherweise Maßnahmen für die restliche Belegschaft notwendig sind.
RND
Der Artikel "Coronavirus-Ausbruch: Diese Regelungen sollten Beschäftigte kennen" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.