Neue Corona-Verordnung: Wer muss ab sofort am Arbeitsplatz Maske tragen?

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Neue Corona-Verordnung: Wer muss ab sofort am Arbeitsplatz Maske tragen?

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Die neue Coronaschutzverordnung ist seit Dienstag in Kraft. Verwirrung gab es um die Frage der Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Auf Nachfrage hat das Gesundheitsministerium für Klarheit gesorgt.

NRW

, 29.12.2021, 12:14 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit Dienstag (28.12.) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung – mit strengeren Regeln für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Wichtige Ausnahmen von dieser Maskenpflicht seien gestrichen worden, sagt Achim Hermes, Pressesprecher des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, auf Anfrage unserer Redaktion.

Betroffen sind vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäften und Einrichtungen, die für den Kundenverkehr geöffnet sind.

Bislang galt, dass Beschäftigte bei der Arbeit in Fahrzeugen und anderen Innenräumen mit Kunden- oder Besucherverkehr die Maske ablegen durften, solange sie sicher einen Abstand von 1,5 Metern zu Kunden einhalten konnten. Kunden beziehungsweise Besucher und Fahrgäste mussten dagegen die ganze Zeit über Maske tragen.

In Büros gelten andere Regeln

Nun ist die Sonderregel für Beschäftigte gestrichen. Betroffen von der Verschärfung sind zum Beispiel Verkäufer in Bäckereien, beim Metzger oder im Schnellimbiss. Und auch Bus- und Bahnfahrer. Ob sie genesen oder geimpft sind, spielt dabei keine Rolle.

Andere Regeln gelten dagegen in Großraumbüros, in denen sich keine Kunden aufhalten, sondern nur Beschäftigte ein und derselben Firma. „Hier gilt nicht die Coronaschutzverordnung, sondern nur das Arbeitsrecht“, sagt Achim Hermes. Das bedeutet: Wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, muss man am eigenen Schreibtisch keine Maske tragen.

Maske und der vorgeschriebene Mindestabstand können außerdem nach wie vor entfallen, wenn es zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen Trennwände gibt, etwa aus Glas oder Plexiglas. Diese Ausnahme gilt sowohl im Großraumbüro als auch in Geschäften mit Kundenverkehr und in Fahrzeugen wie Bussen und Bahnen.

Plexiglasscheiben in Bus und Bahn

Besonders interessant dürfte das für Bus- und Bahnfahrer sein. Für die Nahverkehrsunternehmen Bogestra und DSW21 zum Beispiel ändere sich dank dieses Zusatzes wenig bis gar nichts, sagt Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns. In einer gemeinsamen Aktion hätten die Unternehmen aus Bochum und Dortmund bereits vor über einem Jahr Plexiglasscheiben in all ihre Bussen eingebaut. Diese Scheiben trennen den Fahrer von seinen Fahrgästen.

„Außerdem trägt ein überwiegender Teil der Kollegen unabhängig von der Schutzverordnung schon länger Masken“, sagt Bruns weiter. „Für die U-Bahn-Fahrer stellt sich das Problem sowieso nicht, weil sie in einer Einzelkabine sitzen.“

Hinter einer Verkaufstheke im Laden wie eben beim Bäcker, Fleischer oder im Imbiss gilt allerdings: Selbst wenn Kunden und Verkäufer eine Plexiglasscheibe voneinander trennt, müssen auch die Beschäftigten hinter der Scheibe Masken tragen, sobald der Mindestabstand zwischen ihnen nicht eingehalten werden kann.