Corona-Regeln zur Maskenpflicht und Isolation Was gilt denn jetzt in welchem Bundesland?

Corona-Regeln zur Maskenpflicht und Isolation: Was gilt denn jetzt in welchem Bundesland?
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Die Ankündigung, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag (13. Januar) machte, war lange erwartet und von vielen gewünscht worden. Am 2. Februar fällt die Maskenpflicht im Fernverkehr. Wann fällt die Maskenpflicht im Nahverkehr in welchem Bundesland? Hier haben die Bundesländer das Sagen. Dasselbe gilt für die Isolationspflicht für Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Wir fassen zusammen, wie die aktuellen Regelungen bundesweit und in den einzelnen Bundesländern derzeit sind.

Die bundesweiten Regelungen

In ganz Deutschland gelten derzeit folgende Regelungen:

- Eine Maskenpflicht gilt weiter im öffentlichen Fernverkehr, also im ICE, IC und EC. Sie soll allerdings am 2. Februar enden. In Flugzeugen besteht in aller Regel keine Maskenpflicht mehr.

- In Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen gilt ebenfalls noch eine Maskenpflicht wie in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Apotheken. Hier ist noch keine Lockerung in Sicht. Diese Regel gilt zunächst bis zum 7. April.

Weniger kostenlose Coronatests ab dem 16. Januar

- In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es keine Maskenpflicht mehr, allerdings können Betreiber etwa von Hotels, Restaurants, Kinos und Theatern von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt nur mit Maske gewähren.

- Eine Pflicht zu einem regelmäßigen Corona-Test gibt es für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

- Kostenlose Bürgertests gibt es ab dem 16. Januar nur noch für pflegende Angehörige sowie für Mitarbeiter, Patienten und Besucher von Kliniken, Pflegeeinrichtungen, etc.

Die jetzt nach und nach erfolgende Aufhebung von Masken- und Isolationspflichten lässt sich gut mit der Entwicklung der Corona-Lage begründen. Seit Mitte November ist die Zahl der Infizierten in allen Bundesländern deutlich gesunken. Und auch bei der Hospitalisierungs-Inzidenz lässt sich in den meisten Bundesländern ein Rückgang feststellen. Wo der Wert noch gestiegen ist, da war es nur ein leichter Anstieg.

Alle weiteren Details und Vorschriften regeln die Bundesländer in eigener Regie. Dazu zählt auch die Isolationspflicht nach einem positiven Corona-Test. In den Ländern, wo sie aufgehoben wurde oder wird, gilt grundsätzlich: Infizierte müssen fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen.

Hier ein Überblick, welche Vorschriften in welchem Bundesland gelten.

Baden-Württemberg

- In Baden-Württemberg besteht keine Isolationspflicht mehr für Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

- Noch gilt im Öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Allerdings wird sie zum 31. Januar abgeschafft.

Bayern

- In Bayern besteht schon seit Mitte November keine Isolationspflicht mehr für mit dem Coronavirus Infizierte.

- Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist zum 10. Dezember weggefallen.

Berlin

- Noch besteht in Berlin eine Isolationspflicht für 10 Tage, nach 5 Tagen kann man sich freitesten. Ab dem 16. Januar ist aber kein negativer Test mehr notwendig, um die Isolation nach 5 Tagen zu beenden. Das gilt allerdings nur, wenn der Infizierte 48 Stunden lang keine Symptome mehr hatte.

- Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des ÖPNV endet in Berlin am 2. Februar.

Brandenburg

- In Brandenburg gilt nach wie vor eine Isolationspflicht nach einem positiven Corona-Test. Die Isolation kann nach 5 Tagen beendet werden, sofern man keine Symptome hat.

- Wie in Berlin ist ab dem 2. Februar auch in Brandenburg keine Maske mehr im ÖPNV vorgeschrieben.

Bremen

- Noch gilt in Bremen, dass sich Corona-Infizierte fünf Tage lang isolieren müssen. Dann endet die Isolation automatisch, wenn 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind. Ab dem 1. Februar gibt es diese Isolationspflicht nicht mehr.

- An der Maskenpflicht im ÖPNV hat Bremen lange festgehalten. Anfang Februar endet sie auch hier.

Hamburg

- Nach einem positiven Corona-Test müssen sich Betroffene in Hamburg 5 Tage lang isolieren. Noch gibt es keine Entscheidung, wie lange diese Regelung noch bestehen bleibt.

- Auch die Maskenpflicht im ÖPNV in Hamburg endet am 1. Februar.

Hessen

- Schon Ende November wurde die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Hessen aufgehoben.

- Die Maskenpflicht im ÖPNV in Hessen endet Anfang Februar.

Mecklenburg-Vorpommern

- Die Isolierungspflicht besteht in Mecklenburg-Vorpommern weiter. Nach 5 Tagen kann sie beendet werden, wenn 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind. Die Landesregierung hat entschieden, dass die Isolierungspflicht Ende Februar/ Anfang März aufgehoben werden soll. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

- Die Maskenpflicht im ÖPNV ist ab dem 2. Februar aufgehoben.

Niedersachsen

- Noch besteht die Isolationspflicht in Niedersachen, sie soll aber ab dem 1. Februar nicht mehr gelten. Bisher kann sie nach 5 Tagen beendet werden, wenn 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind.

- Auch die Maskenpflicht im ÖPNV soll in Niedersachsen Anfang Februar fallen.

Nordrhein-Westfalen

- Nordrhein-Westfalen hält nach einem positiven Corona-Test an einer fünftägigen Isolationspflicht fest. Ein Freitesten ist nach dieser Frist nicht mehr nötig, ein Freitesten vor Ende der 5 Tage nicht möglich.

- Im ÖPNV gilt in NRW zwar noch die Maskenpflicht, . Die aktuelle Corona-Schutzverordnung läuft bis zum 31. Januar. Ab dem 1. Februar gibt es auch in NRW keine Maskenpflicht mehr. Dies kündigte das NRW-Gesundheitsministerium nur wenige Stunden nach der Ankündigung Lauterbachs an, die Maskenpflicht in Fernzügen abzuschaffen.

Rheinland-Pfalz

- In Rheinland-Pfalz gibt es bereits seit dem 26. November keine Isolationspflicht mehr für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen.

- Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs endet in Rheinland-Pfalz Anfang Februar.

Saarland

- Im Saarland wurde die Isolationspflicht nach einem positiven Corona-Test am 10. Dezember aufgehoben.

- Bestehen bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV. Noch gibt es keine Hinweise darauf, wann sie entfallen könnte.

Sachsen

- Sachsen hält an einer Isolationspflicht von mindestens 5 und höchstens 10 Tagen fest. Beendet werden kann die Isolation, wenn man mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome mehr hat.

- Die Maskenpflicht im ÖPNV besteht in Sachsen nur noch bis zum 15. Januar.

Sachsen-Anhalt

- In Sachsen-Anhalt gilt die fünftägige Isolationspflicht nur noch bis zum 31. Januar. Ab 1. Februar gibt es diese Pflicht nicht mehr.

- Die Maskenpflicht im ÖPNV hat Sachsen-Anhalt bereits zum 7. Dezember aufgehoben.

Schleswig-Holstein

- Schon zum 17. November 2017 hat Schleswig-Holstein die Isolationspflicht abgeschafft.

- Seit dem 1. Januar ist in Schleswig-Holstein auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen aufgehoben.

Thüringen

- Beschlossen hat die Thüringer Landesregierung, dass die fünftägige Isolationspflicht am 3. Februar endet.

- Auch die Maskenpflicht im ÖPNV soll in Thüringen am 3. Februar enden.

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