Corona-Regeln in NRW: Lockerungen erst einmal nicht – oder etwa doch?

Coronavirus

Ab sofort gilt in NRW eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Lockerungen gibt es auf den ersten Blick nicht. Doch der Teufel steckt im Detail.

Düsseldorf

09.02.2022, 05:50 Uhr / Lesedauer: 2 min
Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, beantwortet die Fragen von Journalisten. Laumann äußerte sich zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung und zu Regeln für den Karneval.

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, beantwortet die Fragen von Journalisten. Laumann äußerte sich zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung und zu Regeln für den Karneval. © picture alliance/dpa

In NRW gilt ab Mittwoch eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sie am Dienstag in Düsseldorf vorgestellt. Das Bedürfnis vieler Menschen nach großen Lockerungen konnten die aktualisierten Corona-Regeln erst einmal nicht erfüllen. Doch im Detail steckt der Teufel.

Jetzt lesen

So gilt zwar weiterhin für den Einzelhandel die 2G-Regel, doch lockert die Landesregierung in diesem Bereich trotzdem. So dürfen zwar weiterhin nur Geimpfte und Genesene Geschäfte und Märkte betreten, die nicht der Grundversorgung dienen. Diese sogenannte 2G-Regel muss aber nur noch stichprobenartig kontrolliert werden.

Die Neuregelung gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern. Eine konsequente Eingangskontrolle mit eigens dafür abgestellten Türstehern ist damit ab sofort nicht mehr notwendig.

Handelsverband NRW: 2G-Regel verursacht hohe zweistellige Millionenverluste

Dem Handelsverband NRW ist diese Lockerung zu klein. Er wies darauf hin, dass mehrere Bundesländer die 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies für die nächsten Tage angekündigt hätten. Es sei absolut unverständlich, dass NRW hier nicht mitziehe, kritisiert der Verband. Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursache im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste.

Aus Sicht des NRW-Gesundheitsministers hat sich die 2G-Regel in Ladengeschäften und auf Märkten hingegen bewährt. Nicht Geimpfte hätten nachweislich ein deutlich höheres Risiko, mit einer Corona-Infektion stationär behandelt werden zu müssen, argumentiert Laumann. In NRW hätten die Gerichte die Regelungen im Einzelhandel nicht beanstandet.

Die Landesregierung will mit weiterreichenden Lockerungen der Schutzmaßnahmen warten, bis eine Trendwende bei den Neuinfektionszahlen zu erkennen ist und sich bestätigt, dass die Lage in den Krankenhäusern beherrschbar bleibt. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar sollen Infektionslage und Maßnahmen erneut bewertet werden.

Eine weitere kleine Anpassung enthält die - für zunächst vier Wochen gültige - Schutzverordnung immerhin für Minderjährige: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Solange Kinder zur Schule gehen, erfüllen sie nach Angaben des Gesundheitsministers wegen der regelmäßigen Schnelltests automatisch 2G-plus-Voraussetzungen. 2G-plus verlangt, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test brauchen. In der Jugendarbeit reiche nun wieder die Voraussetzung 3G, also Zugang auch für Getestete, sagte Laumann. Bislang galt das nur für besondere Angebote der Jugendsozialarbeit.

Kleine Lockerungen auch für Karnevalsfeiern

Auch für mögliche Karnevalsfeiern gelten kleine Lockerungen. So können Städte in NRW zwischen dem 24. Februar und 1. März „gesicherte Brauchtumszonen“ einrichten. Das Land NRW schreibt:

„Darin gilt unter anderem:

  • Für das Verweilen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum müssen auch Menschen mit Auffrischungsimpfung einen Test nachweisen.“

nib mit lnw

Schlagworte:
Lesen Sie jetzt
" Die 2G-Kontrollen im Einzelhandel sollen laut aktueller Corona-Schutzverordnung nur noch stichprobenartig passieren.

NRW lockert ein wenig die Corona-Schutzmaßnahmen - vor allem für den Handel und für Jugendliche. Durchgreifende Erleichterungen gibt es aber noch nicht. Dem Handelsverband ist das zu wenig.