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Corona-Lockdown: Diese neuen Regeln gelten für Schulen ab 14. Dezember
Coronavirus
Ministerpräsident Laschet hat einen kompletten Lockdown für NRW angekündigt. Als erste davon betroffen sind die Schulen. In 7 Punkten erklären wir die Regeln, die ab dem 14. Dezember gelten.
Nach der verheerenden Entwicklung bei der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat das Land die Reißleine gezogenen und einen kompletten Lockdown noch vor Weihnachten angekündigt. Während Ministerpräsident Armin Laschet Details zur Schließung der Läden noch am Wochenende mit der Kanzlerin und den anderen Ministerpräsidenten abstimmen will, hat er bei den Schulen schon einmal Fakten geschaffen.
Am Freitag Vormittag wurden alle Schulen per Mail darüber informiert, welche Regeln ab Montag, 14. Dezember, in Nordrhein-Westfalen gelten. Hier die wichtigsten Punkte:
1. Letzter Schultag vor den Weihnachtsferien ist der 18. Dezember, der erste Schultag nach den Ferien der 11. Januar.
2. In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zum Präsenzunterricht in die Schule schicken. Wenn sie es nicht tun, müssen sie der Schule schriftlich - etwa per Mail - mitteilen, ab wann das Kind ins Homeschooling wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
3. In den Jahrgangstufen 8 bis 13 gibt es nur noch Distanzunterricht. Die Schüler müssen zu Hause lernen. Bei Schülern der Sonderpädagogik mit besonderem Betreuungsbedarf soll dieser in Absprache mit den Eltern sichergestellt werden, schreibt das Schulministerium.
4. Die Befreiung von der Präsenzpflicht in der Schule bedeutet nicht - und darauf weist das Ministerium ausdrücklich hin, dass die Ferien schon am 14. Dezember beginnen können, wenn man das möchte. Distanzunterricht ist eben keine Kann-, sondern eine Pflichtveranstaltung.
5. Die Berufskollegs sollen die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen nutzen, sagt das Ministerium. Die Schulleitung entscheide hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.
6. Sollten zwischen dem 14. und 18. Dezember Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sein, soll man auf diese, sofern das eben möglich und vertretbar ist, entweder ganz verzichten oder man soll sie verschieben.
Nur wenn das überhaupt nicht möglich ist, müssen die Schülerinnen und Schüler für die Zeit der Prüfung beziehungsweise der Klausur in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.
7. An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
