Corona: Diese Regeln wollen die Länder für Weihnachten und Silvester
Coronavirus
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, wie die Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester aussehen sollen. Welche Regeln sonst noch gelten sollen, hier im Überblick.

Feuerwerke auf belebten Plätzen und Straßen soll es nach Vorstellungen der Länder in diesem Jahr nicht geben. Kleine, private Feuerwerke könnten erlaubt werden. Bund und Länder werden darüber am Mittwoch beraten. © picture alliance/dpa
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt.
Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es am Dienstag in einem dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am morgigen Mittwoch. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur dpa berichtet.
Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.
Strenge Kontaktbeschränkungen ab 1. Dezember
Die Länderchefs plädieren für strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an - für Weihnachten und Silvester soll es die obige Sonderregelung geben. „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre davon ausgenommen.
Selbstquarantäne
Die Ministerpräsidenten rufen die Menschen auch dazu auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Mit der Selbstquarantäne solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.
Betriebsferien oder Homeoffice
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen im Kampf gegen die hohen Corona-Infektionszahlen die Arbeitgeber rund um Weihnachten um Unterstützung bitten. Arbeitgeber sollten prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten, heißt es in dem Beschlussentwurf. Damit solle bundesweit der Grundsatz „Stay at Home“ („Bleibt Zuhause“) umgesetzt werden.
Weihnachtsgottesdienste
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen mit den Kirchen über mögliche Vereinbarungen für Weihnachtsgottesdienste sprechen. „Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen“, heißt es in dem Papier. „Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.“
Böllerverbot
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen zudem Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
Maskenpflicht an Schulen in Corona-Hotspots
Einigung auch in Sachen Schule: In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise Hybridunterricht.
Ausweitung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit
Die Länder sprechen sich dafür aus, für eine Eindämmung des Coronavirus ab Anfang Dezember die Maskenpflicht zu erweitern. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung solle an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten gelten - so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die örtlich zuständigen Behörden sollen die Orte festlegen.
Auch in Arbeits- und Betriebsstätten sei ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen - dies soll aber nicht am Platz gelten, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden könne.
Digitale Lehre an Hochschulen
Weiter heißt es in dem Papier, Hochschulen und Universitäten sollten grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen - mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten sowie Prüfungen.
Corona-Schnelltests für Pflegebedürftige
Die Ministerpräsidenten wollen den Schutz von Risikogruppen wie Pflegebedürftigen verbessern. So sollten im Rahmen der Corona-Teststrategie je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen - rechnerisch eine pro Winterwoche.
Verlängerung des Lockdowns
Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen.
Zeitintervall bei Quarantäne
Die Ministerpräsidenten schlagen zudem vor, dass Bund und Länder sich darauf einigen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen. „Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich.“
Eine kürzere Quarantänezeit entlaste die betroffenen Bürger und die Gesundheitsämter und mildere die wirtschaftlichen Folgen von Quarantäneanordnungen für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft.
Noch ist nichts beschlossen
Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es.
Die Gesundheitsämter hatten dem Robert Koch-Institut (RKI) im Vergleich zum Vorwochenstand bis Dienstagmorgen erneut etwas weniger Corona-Neuinfektionen gemeldet. Binnen 24 Stunden wurden 13 554 neue Fälle übermittelt, wie das RKI am bekanntgab. Am vergangenen Dienstag hatte die Zahl bei 14 419 gelegen. Am Freitag war mit 23 648 gemeldeten Fällen ein Höchststand erreicht worden.
Zu Beginn der Woche sind die Zahlen regelmäßig vergleichsweise niedrig, weil laut RKI am Wochenende weniger Proben genommen werden und dadurch auch insgesamt weniger getestet wird.
RND/dpa
Der Artikel "Corona: Diese Regeln wollen die Länder für Weihnachten und Silvester" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.