Caritas ist für Gleichstellung für Geschiedene
Kirche als Arbeitgeber
Der Caritasverband im Bistum Münster hat sich für eine Gleichstellung von wiederverheirateten Geschiedenen und homosexuellen Mitarbeitern im Arbeitsrecht der katholischen Kirche ausgesprochen. Der Direktor des Caritasverbandes im Bistum Münster sprach von "großem Handlungsbedarf".

Kirchliche Träger genießen arbeitsrechtlich eine Sonderstellung.
Kirchliche Träger genießen arbeitsrechtlich eine Sonderstellung. Die Grundordnung der katholischen Kirche schreibt unter anderem fest, dass die Wiederverheiratung von geschiedenen Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen Grund für eine fristlose Kündigung ist. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die ihre Homosexualität ausleben, also beispielsweise eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Begründet wird dies mit einer Loyalitätspflicht der Mitarbeiter, dem Bekenntnis zu den Werten der Kirche. Dies gilt nicht nur für Pfarrer und Seelsorger, sondern auch für Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen, Kindergärten und Krankenhäusern in Trägerschaft der katholischen Caritas. „Wir haben an dieser Stelle großen Handlungsbedarf“, so Kessmann. Er befürchtet den Verlust an Glaubwürdigkeit, wenn die Kirchen an diesen Vorschriften festhalte. Der Münsteraner Bischof Felix Genn betonte am Wochenende, wiederverheiratete Geschiedene seien weiterhin volle Mitglieder der Kirche, sie könnten sich in Pfarreiräten oder als Lektoren engagieren. Auch das kirchliche Arbeitsrecht müsse ihnen eine Weiterbeschäftigung ermöglichen.
Genn sprach sich aber gegen die Diakonenweihe für Frauen und gegen die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten aus. Das Ehesakrament symbolisiere ebenso wie die Eucharistie den „unauflöslichen Bund und die Treue Gottes zu seiner Kirche“. Die Ehe zeige damit, was Kirche sei. Wenn sich Eheleute trennten, sei dies nicht mehr gegeben, sagte Genn. Er sprach von der Möglichkeit einer „geistlichen Kommunion“.