Zu schnell gefahren, falsch geparkt oder sogar alkoholisiert gefahren: Täglich verletzen Autofahrer in Deutschland die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Damit gefährden sie nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, es kann auch noch richtig teuer werden.
Die am häufigsten registrierte Ordnungswidrigkeit ist das zu schnelle Fahren. Dicht gefolgt von missachteter Vorfahrt, falschem Parken oder zu geringen Sicherheitsabstand. Die Strafen für Ordnungswidrigkeiten können unterschiedlich hoch ausfallen – von Bußgeldern, über Punkte in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen.
In diesen zehn Fällen kann es besonders teuer werden.
Platz 10: Handy am Steuer
Wer am Steuer sitzt, soll auf den Verkehr achten, und sich nicht mit anderen Dingen beschäftigen. Eine beliebte und gleichzeitig gefährliche Ablenkung stellt das Handy dar. Deshalb ist die Handynutzung am Steuer logischerweise verboten. Telefonieren über eine Freisprechanlage ist hingegen erlaubt. Auch als Navigationsgerät darf das Handy benutzt werden.
Wer das Handy-Verbot am Steuer ignoriert, muss mindestens 100 Euro zahlen. Sogar 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot können es werden, wenn die Handynutzung zu einem Unfall führt.

Platz 9: Fahrzeug überladen
Jedes Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse, die nicht überschritten werden darf. Autobesitzer finden sie in den entsprechenden Fahrzeugpapieren. Wird durch die Zuladung dieses Gewicht überschritten, fallen prozentual zur Höhe der Überladung Bußgelder an.
Polizeibeamte sind dazu in der Lage, ein überladenes Fahrzeug zu erkennen. Halten sie ein verdächtiges Fahrzeug an, muss der Fahrer zur nächsten Wiegestation fahren. Wird dort eine Überladung festgestellt, kann es je nach Gewicht teuer werden. Bis zu 235 Euro kann ein zu schweres Auto den Fahrer kosten, inklusive einem Punkt. Die Strafen können dabei sowohl auf den Fahrer als auch auf den Halter des Fahrzeugs zukommen!
Platz 8: Geisterfahrt auf der Autobahn
Wer regelmäßig Autobahn fährt und den Verkehrsfunk eingeschaltet hat, kennt die Meldungen zu Geisterfahrern leider zu gut. 1830 Fälle zählen Verkehrsexperten des ADAC alleine für das Jahr 2021. 80 Mal ist es dabei zu einem Unfall gekommen, 24 Menschen kamen dabei insgesamt ums Leben.
Welch furchtbares Ausmaß eine solche Geisterfahrt haben kann, zeigt der tödliche Unfall auf der A40 Ende Oktober, bei dem ein 35-jähriger Familienvater getötet und ein weiterer Mann schwer verletzt worden ist.
Angesichts der schrecklichen Folgen, die eine Geisterfahrt auf der Autobahn haben kann, irritiert es vielleicht, dass die Strafen für ein solches Vergehen noch recht niedrig ausfallen. Laut Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung kostet ein Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn bis zu 290 Euro. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
Allerdings nur dann, wenn die Geisterfahrt auch im Unfall endet. Ohne Gefährdung liegt das aktuelle Bußgeld bei nur 200 Euro.
Platz 7: Falsches Überholen
Wer kennt es nicht: Man hat es eilig, die Person vor einem fährt aber zu langsam. Viele Autofahrer in Deutschland haben dann den Drang zu überholen. Ein korrekter Überholvorgang ist aber an viele Bedingungen geknüpft, in erster Linie muss immer die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet sein. Sonst kann auch ein Überholvorgang tödlich enden.
An vielen Stellen gibt es jedoch Überholverbote - und das aus gutem Grund. Wer das ignoriert und trotzdem ein anderes Fahrzeug überholt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Zusätzlich gibt es 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Bei Personenschäden können Gerichte über eine härtere Strafe entscheiden. Das gilt auch für viele andere Verkehrsdelikte, wie Geisterfahrern oder Alkohol am Steuer.
Platz 6: Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse
Staut es sich auf einer Autobahn, haben Fahrerinnen und Fahrer die Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden. Wer hingegen eine Rettungsgasse blockiert oder sogar befährt, und damit Polizei und Rettungskräften den Weg versperrt, verhält sich nicht nur äußerst unsozial, sondern gefährdet möglicherweise auch Leben.
Damit sich alle an die Regeln halten, sollen Bußgelder Autofahrer davon abschrecken, eine Rettungsgasse zu blockieren. Neben 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot drohen hierbei bis zu 320 Euro.

Platz 5: Rote Ampel überfahren
Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Ampeln sollen schließlich den Verkehr regeln. Eine Missachtung der Signale kann das Unfallrisiko drastisch erhöhen.
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet dabei zwischen einem „einfachen Rotlichtverstoß“ und einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“. Der wichtige Unterschied ist die Zeit, mit der eine Ampel nach dem Umschalten auf rot überfahren worden ist.
Bei einem „einfachen Rotlichtverstoß“ war die Ampel beim Überfahren erst bis zu einer Sekunde rot. Alles darüber wäre dann ein „qualifizierter Rotlichtverstoß“. Die Unterscheidung hat auch finanzielle Auswirkungen für den Verkehrssünder. Drohen im ersten Fall 90 bis 240 Euro, können es bei einem „qualifizierter Rotlichtverstoß“ bis zu 360 Euro werden - inklusive 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Platz 4: Abstand nicht eingehalten
Der Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen soll einen Auffahrunfall verhindern. Der Abstand sollte dabei der Geschwindigkeit entsprechend groß sein. Es gilt die Faustregel: mindestens die Hälfte des Tachowertes in Metern. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h in der Stadt wären das 25 Meter. Auf der Autobahn sollten es bei Geschwindigkeiten von rund 130 km/h dann mindestens 65 Meter sein.
Als Orientierung können außerorts und auf Autobahnen die Leitpfosten am Fahrbahnrand dienen Sie stehen 50 Meter auseinander und dienen so als Orientierung für Autofahrer.
Bei einem Verstoß orientiert sich das Bußgeld an der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Innerorts kommt man beim Drängeln noch halbwegs günstig weg: Bis zu 35 Euro wären hier fällig. Teuer wird es hingegen auf der Autobahn. Da kann ein nicht eingehaltener Abstand bis zu 400 Euro kosten - 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot kommen noch oben drauf.
Platz 3: Wartepflicht am Bahnübergang ignoriert
An Bahnübergängen gilt besondere Vorsicht, da es durch die schnell durchfahrenden Züge leicht zu gefährlichen Unfällen kommen kann. Deshalb müssen Autofahrer die Geschwindigkeit drosseln, wenn sie an einen Bahnübergang heranfahren.
Ist eine Schranke geschlossen, muss der Fahrer oder die Fahrerin am Andreaskreuz oder der Haltelinie stehen bleiben und warten. Schienenfahrzeuge haben laut Straßenverkehrsordnung immer Vorrang, auch wenn ein unbeschrankter Bahnübergang vorliegt.
Eigentlich sollte der gesunde Menschenverstand jeden Autofahrer davon abhalten, trotz geschlossener Schranke oder anderer Haltesignale auf einen Bahnübergang zu fahren. Tut man es dennoch, kostet das Vergehen 700 Euro. 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg gibt es zusätzlich.

Platz 2: Zu schnelles Fahren
Geschwindigkeitsübertretungen - egal ob innerorts oder außerorts - gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Pro Jahr werden rund drei Millionen Verstöße registriert, wobei in dieser Zahl nicht einmal die leichteren Tempoverstöße bis zu maximal 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfasst sind.
Bei der Geschwindigkeitsmessung werden Autofahrern, die zu schnell unterwegs waren, noch Toleranzwerte abgezogen. Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Bei schnellerem Tempo beträgt der Toleranzwert 3 Prozent.
Vergleichsweise gering geahndet wird eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts von bis zu 10 km/h. Dann werden 20 Euro fällig. Am teuersten ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h innerorts. Hier müssen 800 Euro gezahlt werden. Der Fahrer erhält zusätzlich 2 Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. Außerorts liegt der Höchstsatz bei 700 Euro (zu den Punkten und dem Fahrverbot).
Platz 1: Alkohol oder Drogen am Steuer
Mit Abstand am teuersten wird es für Autofahrer, wenn sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss fahren. In Deutschland liegt die Promillegrenze für Fahrerinnen und Fahrer bei 0,5. Allerdings können auch bei einem Wert von 0,3 Strafen verhängt werden, wenn Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen.
Spätestens ab 1,1 Promille ist die Grenze zur Strafbarkeit in jedem Fall erreicht. Bei einer Anklage entscheidet ein Gericht, welche Strafe ein beschuldigter Fahrer bekommen soll. Möglich sind Bußgelder bis 1.500 Euro, 2-3 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. In manchen Fällen sind auch höhere Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.
Auch Drogenkonsum im Straßenverkehr ist selbstverständlich verboten. Mit den heutigen Messmethoden kann der Konsum von illegalen Substanzen präzise nachgewiesen werden, sogar wenn dieser bereits einige Tage zurückliegt. Die möglichen Strafen sind dieselben wie beim Alkoholkonsum.
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