Bundestagswahl in NRW: In Flutgebieten können Zelte und andere Dinge zum Wahllokal werden

Hochwasser

Was tun, wenn ein als Wahllokal vorgesehenes Gebäude vom Hochwasser verwüstet wurde? Der Landeswahlleiter hat festgelegt, dass auch in Zelten, Bussen oder Containern gewählt werden kann.

Düsseldorf

17.08.2021, 08:47 Uhr / Lesedauer: 1 min
Eine Frau gibt in einem Wahllokal ihre Stimme ab.

Eine Frau gibt in einem Wahllokal ihre Stimme ab. © Fredrik von Erichsen/dpa/Symbolbild

In den Flutkatastrophen-Regionen dürfen für die Bundestagswahl auch Zelte, Container oder Busse als Wahlraum genutzt werden. Dies ist für den Fall erlaubt, dass ein vorgesehener Wahlraum nicht mehr nutzbar ist, wie aus einem Erlass des Landeswahlleiters an die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Da in den Hochwasser-Gebieten viele Menschen ihr Haus und damit ihre Postadresse verloren haben, gibt es auch mit Blick auf die Wahlbenachrichtigungen eine spezielle Lösung: Der Landeswahlleiter empfiehlt, deren Inhalt bei Bedarf zum Beispiel auch mit Plakaten bekannt zu machen. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zu Wahltag, Wahlraum und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Der Landeswahlleiter legte zudem fest, dass die Wahlbenachrichtigung auch noch nach dem 5. September möglich ist, «wenn die fristgemäße Benachrichtigung infolge des Flutereignisses längerfristig gestört ist».

Nach Angaben des Kreises Euskirchen haben viele Hochwasser-Betroffene inzwischen Nachsendeaufträge bei der Post gestellt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen ist Aufgabe der Kommunen.

dpa

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