Am Sonntag ist Bundestagswahl in Deutschland. Viele haben sich zwar schon für Briefwahl entschieden oder beim Wahlamt vor Ort gewählt. Im Vergleich zur Wahl 2021 während der Pandemie dürften dieses Jahr jedoch die meisten wieder im Wahllokal ihre Kreuze machen.
Doch nicht alle gehen dafür in die klassischen Schulen oder Hallen. In Nordrhein-Westfalen gibt es auch in diesem Jahr wieder zahlreiche kuriose Wahllokale für die Stimmabgabe: So kann unter anderem in einem Wohnzimmer, im Bettenladen, in einer Eishalle oder im Kleingartenverein gewählt werden. Und in einer Sauna.
Wohnzimmer als Home-Wahllokal
In Leverkusen beispielsweise verwandelt sich das Wohnzimmer von Familie Fabrizius seit Jahren an Wahltagen in ein Wahllokal - inklusive Urne, Stimmkabine und Wahlhelfern. Seit 2009 können die Wahlberechtigten im Bezirk 344 schon im Wohnzimmer der Familie wählen. Fabrizius und seine Frau Sybille packten bei der vergangenen Bundestagswahl 2021 am Wahltag selbst als Wahlhelfer mit an.

Demokratie statt Bier in Leverkusener Gaststätte
Am Sonntag kann ebenfalls in Leverkusen-Pattscheid in der Gaststätte „Zur Delle“ gewählt werden. Wo sich im Sommer Menschen im Biergarten zum gemeinsamen Trinken versammeln, kommt es am Sonntag stattdessen also zu demokratischen Wahlen.
Währenddessen kann in Dortmund beispielsweise im Kleingartenverein Am Send, im Bettenverkaufsladen Bormann, im Schloss Eving sowie im Naturschwimmbad Froschloch abgestimmt werden, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte.
In Köln wird in der Sauna gewählt
In Köln wird als Wahllokal beispielsweise ein Gartencenter in Hahnwald zur Verfügung stehen. Im Lino Club kann in der Zirkushalle die Stimme abgegeben werden. Einer der Hauptgründe für die Auswahl des Zirkus‘ durch die Stadt ist laut Betreiber wohl, das die Zirkushalle barrierefrei ist.
Auch die Kölner Eissporthalle im Lentpark im Agnesviertel wurde bereits bei der Landtagswahl 2022 und bei der Europawahl im vergangenen Jahr genutzt. „Die Idee entstand aus einem unverbindlichen Austausch zwischen der Betriebsleitung des Lentparks und einem Mitarbeitenden des Wahlamts der Stadt Köln“, erklärt eine Sprecherin der zuständigen KölnBäder. Weil die Wahl dieses Jahr im Winter stattfindet, soll diesmal aber im Saunabereich des Lentparks gewählt werden.
Über 12 Millionen Wahlberechtigte allein in NRW
In Nordrhein-Westfalen werden wie in ganz Deutschland am Sonntagmorgen um acht Uhr die Wahllokale geöffnet. 12,6 Millionen Bürger sind allein im bevölkerungsreichsten Bundesland aufgerufen, ihre Stimmen für die Volksvertretung auf Bundesebene abzugeben. Entschieden wird über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestags, der dann einen neuen Kanzler oder eine Kanzlerin wählen wird.
Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Um diese Zeit sollen dann auch die ersten Prognosen des Wahlergebnisses bekanntgegeben werden. Rund 110.000 Wahlhelfer sollen in NRW für einen reibungslosen Ablauf in etwa 16.000 Wahlräumen sorgen.
Karneval und Bundestagswahl: Im Kostüm an die Wahlurne
Dass Karneval und die Bundestagswahl zusammenfallen, wirft auch andere Fragen auf. Darf im Kostüm und alkoholisiert gewählt werden? Die Antwort ist ja. „Nur wenn das eigene Erscheinungsbild die allgemeine Ordnung im Wahllokal gefährdet oder öffentliches Ärgernis erregt, kann der Wahlvorstand einschreiten“, heißt es in der „Handreichung für Wahlvorstände zum Umgang mit Auswirkungen von Fastnachts-/Karnevals-/Faschingsveranstaltungen auf die Bundestagswahl 2025“. Einschränkungen gibt es aber dennoch. „Ist bei Wahlberechtigten durch eine Kostümierung das Gesicht verhüllt oder durch starke Schminke eine Person nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar, kann der Wahlvorstand die Person darum bitten, diese abzunehmen, um die Identität der Person feststellen zu können“, heißt es in der Handreichung. Wer da nicht mitmachen will, darf nicht wählen.
Wahlhelfer dürfen sich nicht verkleiden
Die Wahlhelfer und Vorstände sollten möglichst unverkleidet kommen. Karnevalistisch geschmückt werden dürfe - allerdings ohne politische Motive -, Karnevalsmusik laufen wiederum nicht. Das Wichtige: „Politische Symbole und Wahlwerbung sind untersagt.“ Wähler dürften nicht in ihrer Wahl beeinflusst werden.
Wer angetrunken von einer Karnevalsparty ins Wahllokal kommt, darf wählen: „Es gibt grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich des erlaubten Alkoholkonsums oder Grades der Alkoholisierung bei der Stimmabgabe.“ Aber: „Stark alkoholisierte und/oder randalierende Wählende, die dadurch die Ordnung im Wahlraum stören, können aus dem Wahlraum verwiesen werden; sie können wieder eingelassen werden, wenn die Ordnung nicht mehr gestört wird.“
dpa
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