Bundestag beschließt soziale Entlastungen: Wer profitiert vom Kinderbonus?
Hilfe für Familien
Der Bundestag hat am Donnerstag mit Kinderbonus und Kinderzuschlag verschiedene Hilfen für Familien beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
20 Euro mehr im Monat für in Armut lebende Kinder und ein einmalig erhöhtes Kindergeld für untere und mittlere Einkommen: Damit will die Bundesregierung die sozialen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs abfedern. Der Bundestag beschloss an diesem Donnerstag zwei entsprechende Gesetze. Dazu wird es auch eine Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen geben. Doch wie sehen die Hilfen im Detail aus und wer wird davon profitieren?
Wer profitiert vom Kindersofortzuschlag?
Der Kinderzuschlag soll Familien unterstützen, die kein eigenes Einkommen haben oder deren Verdienst nicht zur Versorgung der ganzen Familie reicht. Der Anspruch wird individuell berechnet, dadurch kann auch die Höhe im Einzelfall variieren. Laut Bundesagentur für Arbeit haben im April noch gut 702.000 Kinder davon profitiert. Der Höchstsatz wird jetzt von 209 auf 229 Euro pro Monat steigen.
Wie hoch fällt das Bonuskindergeld aus?
Neben dem am Donnerstag im Bundestag beschlossenen Kinderzuschlag wird es auch in diesem Jahr wieder eine Bonuszahlung zusätzlich zum Kindergeld geben. Mit 100 Euro fällt diese allerdings geringer aus als in den Pandemiejahren 2020 und 2021.
Der Kinderbonus ist deutlich breiter angelegt und wird automatisch über die Familienkassen ausgezahlt. Für Empfänger von Sozialleistungen wird er nicht als Einkommen betrachtet, sodass hier keine Abzüge entstehen. Zudem wurde die Bonuszahlung noch einmal so angepasst, dass sie auch aus der Ukraine geflüchteten Kindern zugutekommt.
Allerdings wird der Kinderbonus wie in den vergangenen Jahren am Ende des Jahres auf den Kinderfreibetrag der Einkommenssteuer angerechnet. Konkret heißt das, dass nicht vom Kinderbonus profitiert, wer steuerlich mehr vom Kinderfreibetrag als vom erhaltenen Kindergeld begünstigt wird. Laut Berechnungen des Bundesverbands Lohnsteuerhilfe ist das bei einer gemeinsamen Besteuerung der Eltern ab einem Jahreseinkommen von 75.470 Euro der Fall.
Vom Bonuskindergeld profitieren also vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, Besserverdiener gehen leer aus. Insgesamt geht der Bund davon aus, dass er sich 460 Millionen von den 1,87 Milliarden Euro Kinderbonus zurückholen wird.
Welche Unterstützung gibt es für Erwachsene?
Gemeinsam mit dem Kinderzuschlag hat der Bundestag auch eine Einmalzahlung für Beziehende von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Asylhilfen beschlossen. Der ursprünglich angedachte Betrag von 100 Euro wurde dabei auf 200 Euro verdoppelt. Dadurch sollen beispielsweise steigende Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden.
Wie und wann werden die Hilfen ausgezahlt?
Der Kinderbonus wird automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag für bedürftige Familien hingegen nicht. Berechtigte müssen ihn separat bei der Familienkasse beantragen. Gewährt wird er dann im Regelfall für sechs Monate. Das führt in der Praxis dazu, dass nicht alle Berechtigten den Zuschlag auch erhalten.
Wer den Zuschlag zugesprochen bekommt oder automatisch erhält, der profitiert ab Juli automatisch von der Erhöhung. Auch das einmalig erhöhte Kindergeld und die Einmalzahlung für erwachsene Sozialhilfeempfänger soll im Juli auf den Konten landen.
RND
Der Artikel "Bundestag beschließt soziale Entlastungen: Wer profitiert vom Kinderbonus?" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.