Bundestag beschließt Einführung von Musterprozessen

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Berlin

, 14.06.2018, 10:19 Uhr / Lesedauer: 1 min

Verbraucher bekommen künftig neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen - für Fälle mit vielen Betroffenen wie etwa bei der VW-Abgas-Affäre. Der Bundestag beschloss die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen. Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist.