Bundesrat beschließt Entlastungen für Gaskunden Soforthilfe gebilligt

Bundesrat beschließt Entlastungen für Gaskunden: Soforthilfe gebilligt
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Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung am Montag darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt.

Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.

Was bedeutet die Soforthilfe für den Endkunden?

Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.

Die Grundlage zur Errechnung des Erstattungsbetrages ist dabei relativ kompliziert. Ein Zwölftel des vom Versorger im September geschätzten Verbrauchs wird mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis multipliziert. Die Verrechnung geschehe automatisch, hieß es in einem Schreiben von Kanzler Scholz an die SPD-Bundestagsfraktion. Die Soforthilfe entspreche in den meisten Fällen der Höhe der Entlastung der geplanten Gaspreisbremse für rund drei Monate, heißt es.

Weitere Entlastungen für 2023 geplant

Neben der Gas-Soforthilfe sind weitere Entlastungen für den Bürger geplant. Im nächsten Jahr soll die ab 1. Januar geplante Strompreisbremse und das Bürgergeld Verbraucher entlasten. Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld ist jedoch vorerst beim Bundesrat gescheitert.

Aus den Mitteln des sogenannten Abwehrschirms solle zudem eine Härtefallregelung finanziert werden. Damit sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sehe der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor.

Soforthilfe als wichtiger Entlastungsschritt

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine „ganz wichtige Nachricht“ für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde. „Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe.“ Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu, die Regierung werde alle Vorschläge noch im November ins Kabinett und in den Bundestag bringen.

mit dpa

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