Bundespolizist soll Kinderpornos in Umlauf gebracht haben
Strafprozess
Freund und Helfer soll die Polizei sein. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Bundespolizisten aus Menden nun vor, alles andere als das gewesen zu sein: Der Mann soll Kinderpornos verbreitet haben.

Kinderpornografie wird besonders über das Internet verbreitet. Am Amtsgericht Menden muss sich nun ein Bundespolizist verantworten, dem die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zur Last gelegt wird (Symbolbild). © picture alliance / Arne Dedert/d
Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, droht einem Polizeibeamten eine empfindliche Strafe: Eine Vielzahl von Kinderpornos soll der Angeklagte in Umlauf gebracht haben.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Menden verhandelt am Dienstag, 27. April, einen Fall, in dem die Anklagebehörde dem nicht vorbestraften Bundespolizisten Schwerwiegendes zur Last legt: Der Ordnungshüter soll in der Zeit von August 2017 bis August 2018 in 75 Fällen kinderpornographische Schriften verbreitet haben.
Laut Strafgesetzbuch fallen unter diesen Tatbestand sowohl Inhalte, die sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren zeigen oder auch ein unbekleidetes Kind „in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung“. Darüber hinaus „die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.“
Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Das Amtsgericht Menden weist im Vorfeld bereits darauf hin, dass coronabedingt nur eine beschränkte Anzahl an Zuschauerplätzen vorhanden ist.
Bei „einem zu großen Besucherandrang“ müsse unter den Besuchern und der Presse ausgelost werden, wer einen Platz bekommt.