Bundesnotbremse in Kraft – trotzdem Demo in Unna erlaubt

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Bundesnotbremse in Kraft – trotzdem Demo in Unna erlaubt

rnCorona-Maßnahmen

Bundesweit gelten jetzt strenge Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Das Recht, dagegen zu demonstrieren, haben Menschen aber weiterhin.

Unna

, 26.04.2021, 05:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die vergangene Woche beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht bundesweit einheitliche Regelungen vor, die zur Verringerung der Corona-Ausbreitung das öffentliche Leben einschränken. Möchte jemand gegen diese oder andere Dinge demonstrieren, dann darf er das aber immer noch.

Sorge vor Einschränkungen

Am Rande des kleinen Demonstrationszuges am vergangenen Montag (19. April) in Unna äußerte ein Teilnehmer seine Sorge, im Zuge der „Bundesnotbremse“ würden solche Kundgebungen eingeschränkt oder verboten. Doch bisher sieht es ganz so aus, als blieben öffentliche Meinungsäußerungen in dieser Form erlaubt. Die Unnaer Polizei bestätigte, dass es keine Einschränkungen gebe. Im öffentlichen Raum dürfen sich jetzt nur noch Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person treffen, heißt es neben anderen Dingen im jüngst vom Bund beschlossenen Gesetz. Weiter heißt es aber, dass Versammlungen im Sinne des Grundgesetz-Artikels 8 nicht unter diese Beschränkung fallen.

Schutzmaßnahmen gelten wie bisher

Was freilich nach wie vor auch für Demos gilt, sind die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen: Masken- bzw. Abstandspflicht.

Die Polizei bestätigte, dass für Montag, 26. April, eine weitere Kundgebung von Kritikern der Corona-Maßnahmen für Unna angemeldet worden sei.