Bund-Länder-Konferenz: Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste
Corona-Schutzmaßnahmen
Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung werden in NRW ab Mai mit Corona-Schutzmaßnahmen wieder öffentlich stattfinden. NRW geht mit dem Plan in eine Bund-Länder-Runde.

Jochen Cornelius-Bundschuh hielt in der Kleinen Kirche in Karlsruhe einen Karfreitags-Online-Gottesdienst ab. Ab Mai sollen Gottesdienste mit Corona-Schutzmaßnahmen wieder öffentlich stattfinden. © picture alliance/dpa
Einen Tag nach der Ankündigung der NRW-Landesregierung, dass Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung ab Mai mit Corona-Schutzmaßnahmen wieder öffentlich stattfinden, sind an diesem Freitag Gespräche von Bund und Ländern über ein Konzept für die Lockerung von Corona-Auflagen für Gotteshäuser geplant.
Staatssekretär Markus Kerber aus dem Bundesinnenministerium will den Chefs der Staatskanzleien die Pläne in einer Schaltkonferenz präsentieren. Die Religionsgemeinschaften in Deutschland sollten bis Mitte dieser Woche ihre Vorschläge zu einer vorsichtigen Öffnung der Gotteshäuser einreichen. Darauf fußt das Papier des Bundesinnenministeriums.
NRW-Ministerpräsident Laschet: „Umfassende und präzise“ Konzepte
In der kommenden Woche wollen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten auf eine Linie einigen. Kirchen, Moscheen oder Synagogen könnten so unter Beachtung von Vorsichtsmaßnahmen möglicherweise Anfang Mai schrittweise wieder öffnen, hieß es.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat am Donnerstagabend angekündigt, dass die von Kirchen und Religionsgemeinschaften in NRW vorgelegten Schutzkonzepte in die bundesweite Verständigung zur Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Deutschland eingebracht werden. Auf Basis dieser „umfassenden und präzisen“ Konzepte sehe die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen in NRW gefeiert werden können.
Wichtiger Beitrag: Selbstgewählter Verzicht auf gemeinsame Gottesdienste
Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten erklärt, die Vorkehrungen zur Abstandseinhaltung und zum Schutz bis 1. Mai vornehmen zu können. Allerdings wurden zunächst noch keine Details dazu bekannt. NRW hatte als einziges Bundesland den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt verboten, wie die Landesregierung am Donnerstag betonte.
„Die Religionsgemeinschaften und die Gläubigen haben mit ihrem selbstgewählten Verzicht auf gemeinsame Gottesdienste einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Eindämmung der Pandemie geleistet“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP).
Sie hätten Verantwortungsbewusstsein gezeigt und selbst den Weg dafür bereitet, „dass nun unter den Regeln von Abstand und Schutz wieder gemeinsam Gottesdienst gefeiert werden kann“.
Gottesdienste auf Hauptschiffe der Kirchen beschränken
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte dem Bundesinnenministerium bereits in der vergangenen Woche ein zweiseitiges Papier vorgelegt. Darin schlagen die Bischöfe unter anderem vor, die Gottesdienste im Wesentlichen auf die Hauptschiffe der Kirchen mit dem meisten Platz zu beschränken. Außerdem regen sie Zugangsbeschränkungen und ausreichend Platz zwischen den Teilnehmern an.
Die Sehnsucht der Menschen nach Seelsorge, Orientierung und Gottesdienst sei gerade jetzt groß, hatte der Kölner Kardinal Rainer Woelki in der vergangenen Woche erklärt und gefordert, Gottesdienste müssten unter Auflagen zugelassen werden, je früher, desto besser.
„Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht"
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat ihre Vorschläge am Mittwoch eingereicht, wollte sie aber nicht öffentlich machen. Laschet betonte: „Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung. Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise.“
Jüdische Gemeinden hätten auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste an den Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern. Die Muslime hätten erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen allabendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als in allen Jahren zuvor, verdeutlichte er.
dpa