Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 Was Sie zu Terminen, Fristen und Ablauf wissen müssen

Von Marie-Luise Bolte
Briefwahl zur Bundestagswahl 2025: Die Infos zu Beantragung und Fristen
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Wann und wo kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen? Wie klappt die Beantragung online, per Post oder per Mail? Was muss alles ich zu den Briefwahlunterlagen wissen? Wie ist der Briefwahl-Ablauf? Welche Fristen muss ich kennen? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Wo beantrage ich meine Unterlagen zur Briefwahl?

Ihre Briefwahlunterlagen inklusive Wahlschein beantragen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnortes. Diese Unterlagen erhalten Sie dann ganz unkompliziert per Post - oder Sie holen sie persönlich vor Ort in Ihrer Kommune ab.

Ab wann kann ich die Briefwahl beantragen?

Sobald der Termin zur Bundestagswahl steht, können Sie Ihre Unterlagen zur Briefwahl beantragen. "Sie müssen nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten", teilt die Bundesregierung mit. Den Wahltermin am 23. Februar 2025 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits Ende Dezember 2024 offiziell bestätigt - seitdem ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen also schon möglich. Am besten informieren Sie sich bei der Kommunalverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes.

Wie kann ich die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl beantragen?

Ob persönlich, postalisch, per Mail oder per Fax - folgende Informationen werden zur Beantragung der Briefwahl benötigt:

  • Familienname
  • vollständiger Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)

Ob Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch online beantragen können, erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wenn Sie die Unterlagen für jemanden beantragen möchten, benötigen Sie neben den oben genannten Informationen auch eine schriftliche Vollmacht dieser Person.

Kann ich meine Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse schicken lassen?

Ja, das ist möglich - Sie können sich die Briefwahlunterlagen nicht nur nach Hause, sondern auch an eine andere Adresse liefern lassen. So können Sie sogar aus dem Urlaub an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen. Die alternative Adresse können Sie entweder auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerken oder Ihre Unterlagen einfach direkt persönlich bei Ihrer Kommunalverwaltung abholen. Hier können Sie Ihre Stimme übrigens auch direkt vor Ort per Briefwahl abgeben.

Frist: Bis wann muss ich die Briefwahl beantragt haben?

Der spätmöglichste Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahl ist um 15 Uhr am Freitag vor der Wahl, also am 21. Februar 2025. Im Ausnahmefall (z.B. bei einer Erkrankung) kann die Frist sogar bis 15 Uhr am Wahltag (23. Februar 2025) selbst erweitert werden.

Ein Wandkalender zeigt das Kalenderblatt des diesjährigen Wahltags der Bundestagswahl - Sonntag, den 23. Februar 2025.
Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. © picture alliance/dpa

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben, können Sie Ihre Stimme wie folgt abgeben:

  • Füllen Sie Ihren Stimmzettel aus und setzen Sie Ihre Kreuzchen.
  • Legen Sie Ihren Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
  • Unterschreiben Sie Ihren Wahlschein.
  • Legen Sie Ihren unterschriebenen Wahlschein und Ihren verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag.
  • Schicken Sie Ihren Wahlbrief per Post zurück (wichtig - beachten Sie die Fristen) oder geben Sie den Umschlag bei Ihrer zuständigen Behörde ab.

Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen spätestens abgeschickt haben?

Spätestens um 18 Uhr am Wahlsonntag (23. Februar 2025) muss Ihr Wahlbrief bei der für Sie zuständigen Stelle vorliegen - sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gewertet werden. Damit Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden, sollten Sie diese bis spätestens drei Werktage vorher (also am 20. Februar 2025) in die Post geben.

Wie kann ich meinen Wahlbrief abgeben, wenn ich zu spät für die Post bin?

Da Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht zwingend per Post sondern auch persönlich vor Ort abgeben können, haben Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes auch noch bis 18 Uhr am Wahltag (23. Februar 2025) die Gelegenheit, Ihre Stimme geltend zu machen.

Briefwahl aus dem Ausland: Was muss ich beachten?

Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl aus dem Ausland abgeben möchten, weil Sie im Urlaub sind, können Sie bei der Beantragung der Unterlagen Ihre Auslandsadresse angeben. In bestimmten Fällen können auch deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, per Briefwahl wählen - in diesem Fall müssen Sie den betreffenden Antrag bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl (also am 2. Februar 2025) gestellt haben. In jedem Fall sollten Sie den rechtzeitigen Versand im Blick behalten. Hier können Sie auf die Luftpost und Priority-Aufkleber zurückgreifen.

Muss ich für die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 Porto zahlen?

Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb Deutschlands in die Post geben, ist der Versand für Sie kostenlos - der Umschlag muss nicht frankiert werden. Schicken Sie Ihre Unterlagen aus dem Ausland ab, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Damit Ihre Stimme gewertet werden kann, achten Sie unbedingt darauf, den Umschlag ausreichend zu frankieren.

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