Boris Becker spricht über Prozess: „Bin optimistisch und guter Dinge“

Prozess

Nächstes Jahr startet in London der Prozess gegen den früheren Tennisprofi Boris Becker. Ihm wird Unterschlagung vorgeworfen. In einem Interview äußert sich der 52-Jährige nun zu dem Verfahren.

26.10.2020, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Boris Becker muss sich vor Gericht gegen Vorwürfe der britischen Insolvenzbehörde wehren.

Boris Becker muss sich vor Gericht gegen Vorwürfe der britischen Insolvenzbehörde wehren. © picture alliance/dpa

Die britische Insolvenzbehörde wirft Tennis-Legende Boris Becker vor, während und nach seinem Insolvenzverfahren Bankkonten und Immobilien im großen Stil verheimlicht zu haben. Becker hat sich vor einem Londoner Gericht am 22. Oktober gegen die Vorwürfe gewehrt, Angaben zu Bankkonten und Immobilien verschwiegen zu haben. Er plädiere auf „nicht schuldig“, sagte Becker zu allen 28 Anklagepunkten.

In einem Interview mit „Bild am Sonntag“ äußert er sich nun zu dem Verfahren: „Wir werden der Wahrheit auf den Grund gehen. Ich bin trotzdem überzeugt und glaube ans britische Rechtssystem und ihre Vertreter. Selbstverständlich werde ich mich in sämtlichen Punkten kooperativ und korrekt verhalten.“

Kein Kommentar zu den Anklagepunkten

Zu den einzelnen Anklagepunkte sagt Becker allerdings nichts, inhaltlich dürfe er das nicht. Dem 52-Jährigen drohen bei einer Verurteilung bis zu sieben Jahre Haft. Doch er ist „optimistisch und guter Dinge. Ich werde diesen Kampf angehen, wie ich auch früher an jedes große Match herangegangen bin“, erzählte Becker.

Der frühere Profisportler beklagte in dem Interview eine „Vorverurteilung“. So würden die englischen Medien relativ trocken und nüchtern berichten, die deutschen aber nicht. „In Deutschland habe ich das Gefühl, dass hier eine Vorverurteilung stattfindet. Was über mich zum Teil gesagt oder berichtet wird, empfinde ich nicht nur als empörend und ärgerlich, es ist auch rufschädigend für meine Person.“

Im September 2021 startet der Prozess

Bei dem Gerichtstermin am vergangenen Donnerstag ging es zunächst um prozessuale Details – erst am 13. September nächsten Jahres soll in London der eigentliche Prozess beginnen. Bis dahin muss Becker sich weiterhin vor Reisen bei der Insolvenzbehörde melden und seinen Reisepass bei Anwälten hinterlegen. Einen Antrag, diese Auflagen zu lockern, lehnte das Gericht ab.

Becker war 2017 von einem britischen Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Eigentlich können Insolvenzverfahren in dem Land bereits nach einem Jahr abgeschlossen werden. Im vergangenen Jahr waren die Insolvenzauflagen gegen Becker jedoch bereits um zwölf Jahre verlängert worden, weil er Transaktionen aus der Zeit vor und nach dem Verfahren nicht ordnungsgemäß gemeldet haben soll.

RND/am/dpa