Bochumer Polizist erschießt Rentner aus Notwehr: „Ich hatte Angst“

Gerichtsprozess

Wegen einer Ruhestörung hat die Bochumer Polizei einen Rentner aufgesucht. Die Situation eskalierte vor Ort. Jetzt steht einer der Polizisten vor Gericht. Er hat den 74-Jährigen erschossen.

Bochum

von Jörn Hartwich

, 26.05.2021, 18:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ein Polizist aus Bochum hat einen Rentner erschossen.

Ein Polizist aus Bochum hat einen Rentner erschossen. © Jörn Hartwich

Es war ein schwerer Gang - vorbei an Kollegen, Zuschauern und Pressevertretern: Ausgerechnet ein Polizist muss sich seit Mittwoch in Bochum vor Gericht verantworten. Und auch die Anklage hat es in sich: Sie lautet auf Totschlag.

Fast zweieinhalb Jahre ist es inzwischen her, dass der Beamte einen Rentner erschossen hat. Mitten auf der Straße. Nichts hatte zuvor darauf hingedeutet, dass die Situation eskalieren könnte. Im Gegenteil. Für den 37-Jährigen und seine zwei Kollegen, die sich damals mit zwei Streifenwagen auf den Weg in eine Bochumer Wohnsiedlung gemacht haben, war es ein 0815-Einsatz. Es ging um Ruhestörung. Ein Nachbar hatte Anzeige erstattet.

Das spätere Opfer war ein 74 Jahre alter Rentner. Als die Polizisten eintrafen, stand er seelenruhig neben seiner Haustür. Auf die Frage, was hier los sei, soll er damals so geantwortet haben: „Nichts. Ich gehe jetzt in eine Spielhalle.“

„Das ist eine Knarre.“

Als er sich kurze Zeit später tatsächlich auf den Weg machen wollte, eskalierte die Situation. Der angeklagte Polizist hielt ihn nach eigenen Angaben fest und schob ihn zurück, der Rentner nahm eine Angriffsposition ein. „Er hatte plötzlich die Fäuste oben, dann griff er sich an den Hosenbund.“ Sichtbar wurde offenbar ein Metallgriff. „Lassen Sie das Messer stecken“, will der Polizist daraufhin gerufen und vorsichtshalber seine Waffe gezogen haben. Die angebliche Antwort des 74-Jährigen lautete so: „Wieso Messer? Das ist eine Knarre.“

Zur großen Überraschung des Polizisten kam kurz darauf tatsächlich eine Pistole zum Vorschein. „Ich habe direkt in den Lauf geguckt“, so der Angeklagte im Prozess. Im selben Moment bekam er es mit der Angst zu tun. „Ich wollte nicht, dass der mich erschießt.“

Dass es sich bei der Pistole des Rentners nur um eine Attrappe gehandelt hat, will der Beamte nicht erkannt haben. Später hatte sich herausgestellt, dass es eigentlich nur ein Feuerzeug in Pistolenform war. Doch da war es schon zu spät.

Anklageerhebung abgelehnt

Drei Mal hat der Beamte abgedrückt – in schneller Folge. „Ich wollte nur noch weg.“ Ein Schuss traf das Herz. Der Rentner hatte keine Chance. Er starb durch Verbluten nach innen und außen.

Für die Bochumer Staatsanwaltschaft war der Fall eigentlich klar. Sie ging damals von einer Notwehrsituation aus, eine Anklageerhebung wurde abgelehnt. Doch die Hinterbliebenen wehrten sich – mit Erfolg. Auf Anordnung des Oberlandesgerichts Hamm musste schließlich doch Anklage erhoben werden.

Bei der Polizei stößt der Prozess auf großes Unverständnis. „Mir haben einige Polizisten – und das waren nicht wenige – gesagt, dass, wenn ihr Kollege verurteilt wird, dann werden sie möglicherweise den Dienst quittieren“, sagte Verteidiger Michael Emde am Rande des Verfahrens. „Weil sie dann nicht mehr wissen, wie sie sich in so einer Situation richtig verhalten sollen.“

„Wichtig, dass der Prozess stattfindet“

Die Ehefrau und drei Söhne des Opfers haben sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen. Sie erhoffen sich vor allem Aufklärung, um den tödlichen Polizeieinsatz verstehen und vielleicht auch verarbeiten zu können. „Wichtig ist ihnen erst einmal, dass der Prozess überhaupt stattfindet“, sagte ihr Anwalt Bastian Junghölter in einer Prozesspause.

Strittig ist nicht nur die Frage, ob der Polizist wirklich gedacht hat, dass er sich in einer Notwehrsituation befindet. Es geht auch darum, ob der dritte und angeblich tödliche Schuss überhaupt noch nötig war. Dieser Schuss verlief laut Anklage vom Schlüsselbein schräg abwärts. Dazu Richter Josef Große Feldhaus: „Das ist kaum erklärlich, wenn man sich Mann gegen Mann gegenübersteht.“

Die Bochumer Richter haben für den Prozess zunächst noch vier Verhandlungstage bis zum 9. Juni vorgesehen.