Bewaffneter 16-Jähriger überfällt Spielhalle – Beutegeld steckte noch in der Unterhose

Landgericht Bochum

Ein 16-jähriger Schüler überfällt in Herne eine Spielhalle, flüchtet danach mit einem Komplizen in einem vorab zum Tatort bestellten Taxi. Jetzt wurde das Duo verurteilt.

Bochum

, 21.09.2022, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nach einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Spielhalle in Herne sind zwei 16 und 21 Jahre alte Freunde am Mittwoch am Bochumer Landgericht zu dreieinhalb Jahren Jugendhaft beziehungsweise zwei Wochenendarresten verurteilt worden. Das Duo war vom Tatort mit einem zeitlich passend herbeitelefonierten Taxi geflohen.

Die unterschiedlichen Strafhöhen erklären sich durch den Grad der Tatbeiträge. Der jüngere Herner hatte bei dem Coup vom 24. Juli 2021 die Hauptrolle des aktiven Räubers übernommen, war maskiert und mit einem Messer bewaffnet in die Spielhalle im Herner Stadtteil Horsthausen gestürmt, hatte die Aufsicht bedroht und knapp 600 Euro erbeutet. Auch die Idee zu dem Überfall war auf dem Mist des Teenagers („Ich hatte Schulden bei Dealern, brauchte dringend Geld“) gewachsen.

Der ältere Angeklagte hatte während des Coups Schmiere gestanden und zuvor telefonisch das Taxi bestellt. Das Beutegeld hatte die beiden Freunde anschließend aufgeteilt. Ein ahnungsloser Taxifahrer hatte das Duo in die Herner Innenstadt chauffiert. „Auf dem Weg in die Stadt kamen uns dann die ganzen Polizeiwagen entgegen“, hatte sich einer der Angeklagten im Prozess erinnert. Der Taxifahrer habe nichts geahnt und auch nichts gefragt, versicherten die beiden Herner. „Ich hatte vor dem Einsteigen auch noch einen kleinen Bogen genommen, damit der denkt, ich komme aus der anderen Richtung“, sagte der 16-Jährige. Bezahlt worden war die Taxi-Fluchtfahrt (9,70 Euro) am Ende mit einem Geldschein aus der Beutetüte.

Beutegeld steckte noch in der Unterhose

In der Herner Innenstadt angekommen waren die beiden Herner zwar schon in der Tatnacht ins Visier der Polizei geraten. Ein konkreter Verdacht hatte sich anfangs aber nur gegen den 21-Jährigen ergeben, bei dem das Beutegeld in der Unterhose versteckt aufgefunden worden war. Seinen 16-jährigen Freund hatte der Herner dann erst später im Verlaufe der Ermittlungen verraten.

Beide Angeklagte hatten sich im Prozess bei dem Überfallopfer entschuldigt. Bei beiden Hernern kam am Ende Jugendstrafrecht zur Anwendung. Gegen den seit frühester Kindheit drogenabhängigen 16-Jährigen ordneten die Richter zudem die Unterbringung in einer Drogen-Entziehungsanstalt an. „Die Therapie ist seine einzige Chance, auf die richtige Spur zu kommen“, so Verteidiger Martin Gentz. Die Urteile lauten auf schweren Raub.