Blutbad in Recklinghausen: Angeklagter kann sich an nichts mehr erinnern

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Blutbad in Recklinghausen: Angeklagter kann sich an nichts mehr erinnern

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Im Trinkermilieu in Recklinghausen kommt es zu einer schrecklichen Bluttat. Ein Mann verblutet, der Verdächtige wird am mutmaßlichen Tatort gefunden. Und kann sich an nichts mehr erinnern.

von Werner von Braunschweig

Bochum

, 13.09.2021, 20:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit Unschuldsbeteuerungen hat am Montag vor dem Bochumer Schwurgericht der Prozess um eine tödliche Bluttat im Trinkermilieu in Recklinghausen begonnen. „Ich habe den M. nicht getötet“, erklärte Verteidiger Jens Tuschhoff im Namen des Angeklagten. An den Tatabend des 5. März will der 29-Jährige rauschbedingt zwar so gut wie keine Erinnerung mehr haben – eine Gewalttat könne er für sich aber „ausschließen“.

Ja, er und das spätere Opfer (56) seien auch am fraglichen Abend gemeinsam in der Wohnung eines Bekannten (55) in Recklinghausen gewesen und hätten wie üblich „sehr viel Alkohol“ getrunken, hieß es in der anwaltlich verlesenen Erklärung weiter. Irgendwann will der 29-Jährige sich schlafen gelegt haben, aufgewacht und benebelt zur Toilette gelaufen sein.

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Bei dem Gang zurück habe er im Nebenzimmer den Wohnungsinhaber neben dem späteren Opfer auf der Couch sitzen sehen und sich gewundert. „Der M. sah sehr komisch aus, wirkte auf mich krank oder tot“, hieß es. An ein Messer könne er sich zwar nicht erinnern, er könne aber auch nicht ausschließen, ein solches womöglich reflexartig aus der Brust des leblos auf der Couch liegenden Trinkerkollegen gezogen und beiseite geworfen zu haben.

Ein Zitat des Wohnungsinhabers schwirre ihm jedenfalls bis heute noch durch den Kopf. „Nicht so hektisch, nicht so schnell“, habe der 55-Jährige zu ihm gesagt – und dann einen Notruf abgesetzt. Der Tod seines Bekannten, beteuerte der Angeklagte über seinen Verteidiger, mache ihn sehr traurig.

Mehr als drei Promille im Blut

Der Angeklagte und das spätere Opfer (56) lebten offenbar beide als Untermieter in der späteren Tatwohnung. Gemeinsam mit dem Wohnungsinhaber soll das Trio regelmäßig feuchtfröhliche Trinkgelage abgehalten haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte am 5. März zwischen 18 und 21.50 Uhr im stark betrunkenen Zustand (3,4 Promille) plötzlich ein langes Küchenmesser ergriffen und es seinem Bekannten (3,7 Promille) in die Brust gerammt hat, so dass der Mann verblutete.

Als die Rettungskräfte kurz nach dem Notruf eintrafen, lag der Wohnungsbesitzer in seinem Bett. „Der Mann hat tief und fest geschlafen“, berichtete eine Polizistin als Zeugin. Der 55-Jährige und der Angeklagte wurden damals festgenommen, kurz danach aber wieder freigelassen. Nach der Auswertung von DNA-Spuren wurde der jetzt Angeklagte am 19. März erneut festgenommen.

Angeblich sollen allein seine Spuren am Tatmesser und der Einstichwunde gesichert worden sein. Die Anklage lautet auf Totschlag. Im Falle einer Verurteilung droht dem 29-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe. Für den Prozess sind noch sechs weitere Verhandlungstage bis zum 7. Oktober anberaumt.