Bierkasten geteilt: Wem gehören die Kronkorken?

Streit um Auto-Gewinn

Ein schöner Tag, ein Ausflug an einen See und zwei Kästen Bier: Für fünf Freunde aus Schmallenberg lief alles nach Plan - für einen der Freunde wurde es der perfekte Tag. Er bemerkte, dass einer der zahlreichen Kronkorken auf dem Tisch einen Gewinn garantierte - einen Audi A3. Den löste er auch ein. Eine der vier Mittrinker will nun ihren Anteil und streitet mit dem Auto-Gewinner vor Gericht.

ARNSBERG

, 09.02.2017, 11:20 Uhr / Lesedauer: 2 min
Wenn sich Freunde einen Kasten Bier teilen, sind sie dann alle Miteigentümer der Kronkorken? Weil ein Korken eine Auto-Gewinn garantierte, wird unter anderem diese Fragestellung vor dem Landgericht Arnsberg erörtert.

Wenn sich Freunde einen Kasten Bier teilen, sind sie dann alle Miteigentümer der Kronkorken? Weil ein Korken eine Auto-Gewinn garantierte, wird unter anderem diese Fragestellung vor dem Landgericht Arnsberg erörtert.

Im Mai 2015 machte sich die Clique aus Schmallenberg auf an den Edersee. Um dem Tag die letzte Würze zu geben, kaufte einer der fünf Freunde zwei Kästen Bier an einer Tankstelle. Er streckte das Geld vor. Man einigte sich darauf, hinterher die Kosten aufzuteilen. "Das haben alle Beteiligten so bestätigt", sagt Johannes Kamp, Sprecher des Landgerichts Arnsberg. 

Nachdem Flasche um Flasche geöffnet war und etliche Kronkorken auf dem Tisch verteilt waren, fiel einem der Ausflügler auf, dass es ein Korken in sich hatte. Er nahm den Korken an sich und bemerkte, dass dieser Verschluss den Gewinn eines Autos garantierte - einen Audi A3.

Stimmung schlug schlagartig um

"Er hat seinen Freunden auch mitgeteilt, dass er einen ganz besonderen Fund gemacht hat. Darauf soll die Stimmung schlagartig umgeschlagen sein", sagt Gerichtssprecher Kamp. Der Finder des gewinnbringenden Bierverschlusses löste den Kronkorken später jedenfalls bei der Brauerei ein und erhielt das versprochene Auto.

Das fand eine junge Dame, die mit am Tisch saß, gar nicht in Ordnung. Sie fordert vor Gericht nun ein Fünftel des Gewinns - 5736 Euro. Ihr Argument: Die Freunde hätten vor der Fahrt faktisch eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet, und zwar „mit dem Zweck eines Umtrunkes“. Schließlich habe man vereinbart, sämtliche Kosten zu teilen. Deshalb müsse auch der Gewinn geteilt werden. Das wiederum sieht der Beklagte nicht ein.

Vergleich abgelehnt

Der Versuch, vor dem Landgericht Arnsberg einen Vergleich zu schließen, scheiterte am Donnerstagmorgen. "Der Vergleich sah einen Anteil von 3500 Euro für die Klägerin vor. Das war ihr aber zu wenig und dem Beklagten zu viel", sagt Gerichtssprecher Kamp. Die Klägerin will wie erwähnt einen Fünftel des Gewinns und veranschlagt 5736 Euro. "Dabei legt die Klägerin des Bruttolistenpreises des Audis zugrunde", sagt Kamp.

Der Beklagte hat den Audi aber mittlerweile verkauft - für 17.500 Euro. Vorher war er rund 12.000 Kilometer mit dem gewonnenen Auto gefahren. Fest steht: Der Streit ist nicht beigelegt, das Landgericht will am 2. März eine Entscheidung verkünden.

"Die Kammer hat bei der Verhandlung am Donnerstag angekündigt, dass sie der Argumentation, dass alle Mitglieder der Gruppe auch Miteigentümer des Kronkorken waren,  durchaus Erfolgsaussichten einräumt", sagt Johannes Kamp, Sprecher des Landgerichts Arnsberg.

mit Material von dpa