Bahnstreik in NRW Was Fahrgäste und Arbeitnehmer beachten müssen

Bahnstreik in NRW: Was Fahrgäste und Arbeitnehmer beachten müssen
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Fahrgäste müssen sich ab Mittwoch (24.1.) auf den längsten Streik der Lokführergewerkschaft GDL seit vielen Jahren einstellen. Rund sechs Tage lang wird auf der Schiene in NRW und in ganz Deutschland kaum noch etwas fahren. Was Fahrgäste wissen müssen und welche Rechte sie haben:

Wann genau wird gestreikt?

Die GDL will den Personenverkehr ab 2.00 Uhr am Mittwoch bestreiken. Erste Züge dürften schon vorher ausfallen. Die Bahn nimmt manche Verbindungen in der Regel schon vor Streikbeginn aus dem Programm, damit die Fahrt nicht auf freier Strecke endet und damit die Züge nach Streikende dort stehen, wo sie gebraucht werden. Im Güterverkehr ist es bereits Dienstagabend (23.1.) losgegangen. Der Ausstand bei der Bahn-Tochter DB Cargo sei wie geplant um 18 Uhr angelaufen, teilte die GDL auf Anfrage mit. Insgesamt soll der Ausstand bis Montag, 29.1. um 18.00 Uhr dauern.

Was ist betroffen?

Der Warnstreik soll laut Gewerkschaftsaufruf erneut alle Verkehrsarten treffen. Sowohl im Fern-, Regional- als auch im Güterverkehr ist mit großen Behinderungen zu rechnen. Die Bahn hat wieder einen Notfahrplan angekündigt. „Für diese Fahrten setzt die DB im Fernverkehr längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können“, hieß es.

Über den Umfang des eingeschränkten Fahrplans wurde zunächst nichts bekannt. Bei den vorigen Arbeitskämpfen fuhr rund jeder fünfte Fernzug. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen regional sehr unterschiedlich, gleichwohl erheblich.

Welche Regionen sind betroffen?

Der Warnstreikaufruf gilt auch dieses Mal bundesweit. Erfahrungsgemäß sind insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern sowie im Südwesten viele Beschäftigte bei der GDL organisiert. Dort dürfte daher im Regionalverkehr vielerorts nichts mehr gehen. „In jedem Fall wird es auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben“, teilte die Bahn mit.

Wo kann ich mich über meinen Zug informieren?

Der eingeschränkte Notfahrplan der Deutschen Bahn für die anstehenden Streiktage ist beispielsweise auf zuginfo.nrw abrufbar. „Wir sind gerade dabei, den Notfahrplan in alle unsere Auskunftssysteme einzupflegen, sowohl im Fern- als auch im Regionalverkehr“, sagte eine Bahnsprecherin am Dienstagmorgen. „Das wird auch wie im vergangenen Fall des Streiks für die Fahrgäste wichtiger und zuverlässiger sein, sich vorher zu informieren.“

Was passiert mit meiner Fahrkarte?

Die Bahn hat die Zugbindung für alle Tickets während des Streiks aufgehoben. Alle Fahrgäste, die eine zwischen dem 24. und 29. Januar geplante Fahrt verschieben möchten, können ihre Fahrkarte damit später nutzen. Alternativ können sie ihre Fahrt auf Dienstag, den 23.1. vorziehen. Die Fahrkarte gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Darf man wegen des Bahnstreiks einfach Homeoffice machen?

Nein, ohne Absprache dürfen Arbeitnehmer nicht einfach Homeoffice machen. In vielen digitalen Berufen ist Home­office allerdings eine mögliche Alternative zur Arbeit im Büro. Wichtig ist, rechtzeitig mit der Chefin oder dem Chef zu sprechen und abzuklären, ob man von zu Hause aus arbeiten darf. Wenn Home­office nicht möglich ist und der Weg zur Arbeit wegen des Bahnstreiks nicht machbar ist, können Arbeitnehmer an den Streiktagen eventuell kurzfristig Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.

Darf der Arbeitgeber den Lohn kürzen, wenn man wegen des Bahnstreiks zu spät kommt?

Wenn Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen, nicht krankgemeldet oder im Urlaub sind, bekommen sie grundsätzlich kein Geld. Es gilt: ohne Arbeit kein Lohn. Bei einem Zugausfall wegen des Bahnstreiks handelt es sich ebenso wie bei Glatteis oder Schnee um ein sogenanntes Wegerisiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat. Es liegt dementsprechend in der Verantwortung des Beschäftigten, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Können Arbeitgeber bei einer Verspätung mit Abmahnung drohen?

Hier kommt es darauf an, wer die Schuld für die Verspätung trägt: Hat der Beschäftigte den Arbeitgeber nicht rechtzeitig über die Verspätung informiert oder sich nicht ausreichend darum gekümmert, pünktlich zur Arbeit zu kommen? Wichtig: Man sollte seinen Arbeitgeber bei einer Verspätung schnellstmöglich informieren, wie bei einer Erkrankung auch. Wenn der Beschäftigte nicht für die Verspätung verantwortlich ist, kann ihm laut Arbeitsrechtlern auch keine Abmahnung drohen.

Beschäftigte sollten allerdings zumutbare Anstrengungen unternehmen, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, also beispielsweise bei einem Bahnstreik auf das Auto umzusteigen oder wenn möglich, eine alternative Bahnverbindung zu wählen.

Bin ich verpflichtet, meine Kinder zur Schule zu bringen?

Viele Kinder sind auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, um zur Schule zu kommen. Einfach Zuhause bleiben können sie jedoch nicht, wenn ihre Bahnverbindung ausfällt. Je nach Schulweg, gibt es zumutbare Alternativen wie das Fahrrad, alternative Bahn- oder Bus-Verbindungen oder das Ausweichen auf eine Fahrgemeinschaft. Im Zweifelsfall kann es aber durchaus sein, dass die Eltern ihre Kinder zur Schule bringen müssen, damit diese ihre Präsenzpflicht einhalten können.

Wieso streikt die GDL?

Mit dem Streik reagiert die GDL auf das jüngste Angebot der Deutschen Bahn, das der Konzern am Freitag (19.1.) präsentiert hatte. Insbesondere bei der wichtigsten Forderung geht der Konzern aus ihrer Sicht nicht weit genug: Die Gewerkschaft unter ihrem Chef Claus Weselsky fordert eine Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei gleichbleibendem Lohn. Die Bahn hatte nun eine optionale Absenkung auf 37 Stunden vorgeschlagen. Wer sich dagegen entscheidet, bekäme stattdessen 2,7 Prozent mehr Geld. Die Gewerkschaft sieht in der Offerte keine Verhandlungsgrundlage.

Neben der Arbeitszeitverkürzung fordert sie unter anderem 555 Euro mehr im Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie bei einer Laufzeit von einem Jahr. Die Bahn hatte zuletzt stufenweise insgesamt 13 Prozent mehr Geld angeboten - bei einer Laufzeit von 32 Monaten inklusive der Prämie.

dpa/bani

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