Baby fast totgeschüttelt und weggeworfen Urteil für junge Mutter aus Essen

Baby fast totgeschüttelt: Junge Mutter muss ins Gefängnis
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Richter Volker Uhlenbrock sprach von einem „furchtbaren Geschehen“. Vor rund sieben Monaten hat eine junge Mutter aus Essen ihr gerade mal drei Monate altes Baby brutal geschüttelt, dann vor eine harte Fläche geschleudert. Nervenbahnen rissen, der Schädel platzte auf, das Gehirn starb weitgehend ab. Am Freitag ist die 20-Jährige am Essener Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

„Sie haben den Säugling weggeworfen“, so Uhlenbrock. „Das muss man so deutlich sagen.“ Die Folgen sind dramatisch. „Im allergünstigsten Fall – das Wort fällt schwer – wird er geistig schwer behindert sein“. Noch immer bestehe die Gefahr dass der kleine Junge den nächsten Krampfanfall nicht überlebe. Unklar sei auch, ob er sein Augenlicht behalten werde.

Sanitäter den Tränen nahe

Es war der 24. September letzten Jahres, als die damals noch 19-Jährige ihrer Wut freien Lauf ließ. Laut Urteil schüttelte sie ihren schreienden Sohn – ein Frühchen – immer und immer wieder, schleuderte ihn dann vor ein Brett oder die Wand. Danach war der Junge still. Selbst einer der Rettungssanitäter kämpfte später mit den Tränen.

„Sie wollten einfach nur ihre Ruhe haben“, so Richter Uhlenbrock in Richtung der Angeklagten. Vor ihrem brutalen Ausraster hatte die 20-Jährige ihrem Baby bereits den Unterarm, das Handgelenk und den Unterschenkel gebrochen.

Schwangerschaft verdrängt

Das Baby war bereits das zweite Kind der Angeklagten. Gewollt war es nicht. Sie selbst hatte die Schwangerschaft regelrecht verdrängt, sprach von einem „gutartigen Tumor“, der in ihrem Körper heranwachse. Zur Frauenärztin war sie erst einen Monat vor der Entbindung gegangen.

Männer gab es in ihrem Leben immer nur kurz. Zuletzt hatte sich die Angeklagte ihre Essener Wohnung mit einem 30-Jährigen geteilt, der sich illegal in Deutschland aufgehalten hat und inzwischen untergetaucht ist. Einzelheiten wurden im Prozess nicht bekannt. Die Angeklagte wollte nicht viel erzählen, ihre Familienmitglieder haben sich auf ihr Schweigerecht berufen.

Keine Schulbildung

Das Jugendamt hatte die 20-Jährige zur Tatzeit unter fester Aufsicht. Zweimal pro Tag kam eine Kinderkrankenschwester vorbei. Besondere Auffälligkeiten gab es offenbar nicht. Der letzte Besuch soll kurz vor der Tat gewesen sein.

Eine Schulbildung hat die 20-Jährige nicht. Ihre Mutter hatte sie erstmals mit neun in die Schule geschickt. Lesen und Schreiben kann die Angeklagte kaum. Sie selbst hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt, dabei aber offenbar nicht die ganze Wahrheit gesagt. „Vielleicht, weil sie sich ihr eigenes Versagen dann eingestehen müssten“, so Richter Uhlenbrock. Das Urteil lautet auf schwere Kindesmisshandlung und schwere Körperverletzung.

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