Ausgangssperre gilt ab jetzt in 12 Kommunen in NRW - drei Städte und zwei Kreise neu dabei
Corona-Notbremse
In 12 Städten und Kreisen in NRW ist es jetzt leer auf den Straßen zwischen 21 und 5 Uhr. Dort gelten nächtlichen Ausgangssperren. Neu eingeführt haben die Sperre drei Städte und zwei Kreise.

In sieben NRW-Kommunen gilt bereits jetzt eine nächtliche Ausgangssperre. © picture alliance/dpa
In Köln ist am Samstag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft getreten. Sie gilt bis auf weiteres von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Laut Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat es das seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben. Die hohen Corona-Zahlen und die Auslastung der Intensivstationen machten die Maßnahme unumgänglich, sagte die parteilose Politikerin.
Künftig darf man nachts nur noch mit triftigem Grund die Wohnung verlassen, etwa wenn man zum Arzt muss, dienstliche Tätigkeiten ausübt oder Kranke begleitet. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.
Insgesamt gelten Ausgangsbeschränkungen in NRW jetzt in Köln, im Kreis Unna, Hamm, in den Kreisen Minden-Lübbecke, Siegen-Wittgenstein, dem Märkische Kreis, im Oberbergischen Kreis, Krefeld, Remscheid, Hagen, Leverkusen und Wuppertal. In der Stadt Mülheim galt die Ausgangssperre befristet für das vergangene Wochenende (16.-18.4.)
Gerichte entscheiden über Ausgangsbeschränkungen
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in den Kreisen und Städten beschäftigen nun auch die Richter beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. Wie eine Sprecherin am Montag mitteilte, liegen inzwischen Beschwerden aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein sowie aus dem Märkischen Kreis gegen Beschlüsse in erster Instanz vor, in denen die Regelungen für unrechtmäßig erklärt wurden. In enger Abstimmung mit dem Land haben die Kreise die Streitfrage nun dem OVG vorgelegt.
Die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre im Märkischen Kreis war am Montag ausgelaufen und durch eine angepasste Version ersetzt worden, in der die nächtlichen Ausgehverbote fortdauern. Man habe sich dabei am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Infektionsschutzgesetz orientiert, hieß es dazu beim Kreis. Auch gegen diese Neuauflage haben laut Verwaltungsgericht Arnsberg bereits mehrere Bürger Klage eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte in der vergangenen Woche in seinen Eil-Beschlüssen zu den südwestfälischen Regelungen bemängelt, dass die Behörden nicht gut genug begründet hätten, warum eine Ausgangsbeschränkung nötig sei, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen.
NRW-Gesundheitsminister Laumann gegen Ausgangsbeschränkungen
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist gegen landes- oder bundesweite pauschale Ausgangsbeschränkungen. „Die Hürden für Ausgangsbeschränkungen sind bei den Gerichten sehr hoch“, sagte er am Freitag im WDR. „Wenn der Bund hingeht und sagt, ab 100 gilt eine Ausgangssperre, bin ich gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt.“ Rechtssichere Ausgangssperren zu machen, sei ein Kunststück.
kar/dpa