Gehalt trotz Quarantäne? Vorsicht beim Urlaub im Risikogebiet
Urlaub
Viele Urlaubsziele gelten in der Coronakrise als Risikogebiete. Theoretisch ist ein Urlaub möglich - in der Praxis sollten Arbeitnehmer darüber nachdenken. Fragen und Antworten gibt es hier.

Wer in diesem Jahr in den Urlaub fahren möchte, sollte besser einen Blick auf die Liste der Risikogebiete werfen. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
Wer in diesem Jahr in den Urlaub fahren möchte, sollte besser einen Blick auf die Liste der Risikogebiete werfen – denn ein Urlaub dort könnte Beschäftigten im Nachhinein auf die Füße fallen. Allerdings ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig.
Was gilt nach dem Urlaub im Ausland?
Grundsätzlich gilt, dass für Heimkehrer aus Risikogebieten in Deutschland eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet werden kann, heißt es beim Robert-Koch-Institut (RKI). Die konkreten Regelungen variieren je nach Bundesland. Wenn Rückkehrer aus Risikogebieten im Rahmen der Testpflicht an Flughäfen oder Bahnhöfen jedoch ein negatives Testergebnis vorlegen können, müssen sie sich nicht in Quarantäne begeben.
Wie die Bundesregierung informiert, haben auch Reiserückkehrer aus anderen Ländern die Möglichkeit, „sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus Sars-CoV-2 testen zu lassen“. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat auch eine Liste der Risikogebiete veröffentlicht. Derzeit (Stand 17. August 2020) gelten die meisten Länder außerhalb Europas sowie Spaniens Festland und die Balearen als Risikogebiete.
Darf man nach dem Urlaub im Risikogebiet zur Arbeit kommen?
Wen es – trotz aktueller Warnhinweise – etwa in die Türkei oder nach Spanien verschlagen hat, und bei der Rückkehr ein positives Testergebnis hat, muss sich darauf einstellen, zwei Wochen lang nicht an den Arbeitsplatz zu dürfen. Das bringt eine behördlich angeordnete Quarantäne mit sich. Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betont allerdings, dass Arbeit im Homeoffice zumindest gesunden Urlaubsheimkehrern offen stehen kann.
Bekommt man in Quarantäne weiterhin Gehalt?
Wer in Quarantäne muss und deshalb nicht arbeiten kann, hat in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts. „Es gibt aber einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Gesundheitsamt“, sagt die Arbeitsrechtlerin Doris-Maria Schuster aus der Kanzlei Gleiss Lutz. Schuster ist beim Deutschen Anwaltsverein (DAV) in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht tätig.
Um im Quarantäne-Fall die bis zu sechswöchige Entgeltforzahlung zu erhalten, müssen Angestellte den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber einreichen. Laut Bender läuft die Entschädigung in der Praxis oft so, dass ein Arbeitgeber das Gehalt weiterhin zahlt und sich die Summe anschließend vom Gesundheitsamt erstatten lässt. Laut Verbraucherzentrale können auch Selbstständige ihren Verdienstausfall bei der zuständigen Behörde geltend machen.
Darf der Arbeitgeber Heimkehrer in Quarantäne schicken?
Wenn Behörden es nicht tun, kann auch ein Arbeitgeber keine Quarantäne anordnen. Wohl aber ist es möglich, dass er die Rückkehr an den Arbeitsplatz untersagt. „Wenn der Arbeitgeber selber anordnet, dass entsprechende Beschäftigte nicht kommen dürfen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Entschädigungen gibt“ , warnt Schuster. Schließlich hätten die Beschäftigten die Situation selbst verursacht.
Ein negatives Testresultat nach der Rückkehr aus einem Urlaubsgebiet im Ausland dürfte jedoch ein ausreichender Nachweis sein. Wer negativ getestet wird, „kann dann in seinen Alltag zurückkehren“, informiert die Bundesregierung.
Darf der Arbeitgeber wegen einer Reise in ein Risikogebiet abmahnen?
Eine Sanktion wie eine Abmahnung komme dann in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer sehenden Auges in ein Risikogebiet gereist ist – und deshalb seine Arbeit nicht erbringen kann, sagt Bender. Zugleich betont er, dass Arbeitgeber wegen der Erstattungen durch Gesundheitsämter wohl keinen finanziellen Schaden erleiden würden. Letztendlich hält Bender die Frage nach möglichen Abmahnungen für ungeklärt. Ähnlich sieht es auch Schuster, die damit rechnet, dass es bei dem Thema noch eine ganze Reihe an gerichtlichen Einzelfallentscheidungen geben wird. Sie mahnt aber, dass besonders bei feststehenden wichtigen Terminen in den ersten Tagen nach dem Urlaub ein Aufenthalt in einem Risikogebiet mit anschließender Quarantäne zu Problemen führen könnte.
Was passiert, wenn ein Land plötzlich Risikogebiet wird?
Werden Urlauber von der Einstufung einer Region als Risikogebiet überrascht, kann der Arbeitgeber ihnen daraus aus Schusters Sicht kaum einen Vorwurf machen. „Aber wenn man etwa mit Menschen aus der Risikogruppe arbeitet, sollte man sich zeitnah mit dem Arbeitgeber abstimmen“, rät die Arbeitsrechtlerin.
Muss man dem Arbeitgeber sagen, wohin man verreist?
Eigentlich gilt, dass Urlaubsziele Privatsache sind. Doch wegen der Corona-Pandemie spricht einiges dafür, dass die Regelung derzeit nur eingeschränkt greift. Einerseits müsse ein Arbeitnehmer von sich aus offenbaren, wo er im Urlaub war, wenn er deshalb von Behörden in die Quarantäne geschickt wird, sagt Bender.
Wichtiger sei allerdings, dass Arbeitgeber angesichts der Pandemie besondere Fürsorgepflichten für ihre Mitarbeiter haben – und deshalb auch nach Urlaubszielen fragen könnten. Schuster betont, dass vor allem die Frage nach einem möglichen Aufenthalt in einem Risikogebiet wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.
Der Artikel "Gehalt trotz Quarantäne? Vorsicht beim Urlaub im Risikogebiet" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.