Amri-Ausschuss: Zeuge schildert Behördenchaos

Abschiebung blockiert

Eine schnelle Abschiebung des späteren Attentäters Anis Amri wurde durch Behördenchaos in Deutschland, aber auch durch bürokratische Schikanen von tunesischer Seite blockiert - das sagt jetzt ein Experte des NRW-Innenministeriums. Der Untersuchungsausschuss soll mögliche behördliche Versäumnisse hinterfragen.

DÜSSELDORF

29.03.2017, 11:49 Uhr / Lesedauer: 1 min
Burkhard Schnieder, Abteilungschef für Ausländerangelegenheiten im nordrhein-westfälischen Innenministerium sitzt am 29.03.2017 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Fall Amri. Der Ausschuss prüft, wie der Tunesier den Terroranschlag in Berlin mit zwölf Toten verüben konnte, obwohl er von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft und beobachtet worden war. Foto: Federico Gambarini/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Burkhard Schnieder, Abteilungschef für Ausländerangelegenheiten im nordrhein-westfälischen Innenministerium sitzt am 29.03.2017 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Fall Amri. Der Ausschuss prüft, wie der Tunesier den Terroranschlag in Berlin mit zwölf Toten verüben konnte, obwohl er von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft und beobachtet worden war. Foto: Federico Gambarini/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Tunesien habe nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch auf dem Postweg versandte Original-Handabdrücke verlangt, berichtete der Abteilungsleiter für Ausländerangelegenheiten, Burkhard Schnieder, am Mittwoch als Zeuge im Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Die Unterlagen über Amri seien zwischen zahlreichen Behörden verschickt worden. Damals habe es keinen Kerndatenbestand gegeben, auf den Sicherheits- und Ausländerbehörden sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeinsam hätten zugreifen können. „Damals gab es getrennte Welten.“

Mehrfache Prüfung

Mehrfach sei von deutschen Sicherheitsbehörden geprüft worden, ob Abschiebehaft für Amri hätte beantragt werden können. Nach damaliger Einschätzung hätten die rechtlichen Voraussetzungen und Sachbeweise aber nicht vorgelegen.

Der als Gefährder bekannte, abgelehnte tunesische Asylbewerber Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert und zwölf Menschen getötet. Der Untersuchungsausschuss des Landtags soll mögliche Versäumnisse von Sicherheitsbehörden hinterfragen.

Von dpa