Ärztekammer ermittelt gegen 75 Mediziner aus Westfalen-Lippe

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Ärztekammer ermittelt gegen 75 Mediziner aus Westfalen-Lippe

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Schwere Vorwürfe gibt es gegen 75 Ärzte aus der Region. Sie sollen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ihre Berufspflichten verletzt haben. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ermittelt.

NRW

, 17.01.2022, 05:47 Uhr / Lesedauer: 2 min

Dass es auch unter Medizinern Männer und Frauen gibt, die nicht alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gutheißen, ist nicht ganz neu. Jetzt hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe auf unsere Anfrage hin Zahlen genannt, in wie vielen Fällen es inzwischen zu offiziellen Ermittlungen gegen Ärztinnen und Ärzte gekommen ist.

Demnach hat die Ärztekammer im Bereich von Westfalen-Lippe bisher 75 Verfahren wegen Berufspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeleitet. In 25 Fällen ging es dabei um die Ausstellung beziehungsweise Nichtausstellung von Attesten, insbesondere Maskenbefreiungsattesten.

In 24 Fällen sollen Mediziner die Existenz von Corona leugnen

In 11 Fällen, so teilte die Ärztekammer mit, ermittle man wegen Verstößen gegen Hygienevorschriften, insbesondere solchen, die in der Coronaschutzverordnung vorgegeben wurden. Dabei ging es unter anderem um das Nichttragen der Mund- und-Nasen-Bedeckung.

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In 24 Fällen geht es um Ärztinnen und Ärzte, die als Corona-Leugner die Existenz von Corona überhaupt abstreiten.

Impfungen gegen Corona abgelehnt

Und dann gibt es noch 15 Ärztinnen und Ärzte, die als Impfgegner aufgefallen sind, weil sie eine Impfung gegen Corona ablehnen.

Abmahnungen und eine Anklage

Inzwischen, so berichtete Volker Heiliger als Pressesprecher der Ärztekammer unserer Redaktion, sei ein Teil der Verfahren eingestellt worden, da sich keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für ein Berufsvergehen ergeben hätten.

In einigen Fällen habe man Abmahnungen ausgesprochen und die Fälle so abgeschlossen. In einem Fall sei mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse erhoben worden. Ein berufsgerichtliches Verfahren sei bislang (noch) nicht eingeleitet worden, so Heiliger.

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In wieder anderen Fällen habe man die Bezirksregierung eingeschaltet, insbesondere bei den Corona-Leugnern. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen die Approbationsbehörden. Sie entscheiden darüber, ob jemand den ärztlichen Beruf ausüben darf oder nicht.

Mehrere approbationsrechtliche Verfahren

Bisher, so berichtet Christoph Söbbeler für die Bezirksregierung Arnsberg auf Anfrage, habe es drei approbationsrechtliche Verfahren gegeben. Eines laufe noch, die beiden anderen Verfahren seien vorerst eingestellt worden. Söbbeler weist darauf hin, dass die Hürden für einen Entzug der Approbation extrem hoch seien, denn: „Das kommt ja praktisch einem Berufsverbot gleich.“

Im Bereich des Regierungsbezirks Münster gab es bisher einen Fall. Dabei sei es um falsch ausgestellte Atteste gegangen. Das Verfahren, so berichtete die Bezirksregierung Münster auf Anfrage, sei allerdings eingestellt worden.

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