96-Boss Kind bekräftigt Klageweg im Fall von DFL-Absage

Martin Kind, Präsident von Hannover 96, hat bekräftigt, dass er vor Gericht ziehen wird, wenn die Deutsche Fußball Liga seinem Antrag zur Übernahme der Mehrheit an dem Bundesligisten nicht stattgeben sollte. „Ich erwarte, dass der Antrag genehmigt wird“, sagte Kind am Mittwoch beim Branchenkongress SpoBis in Düsseldorf. „Die Alternative ist der Rechtsweg. Das ist von Anfang klar gesagt worden. Das sind die Spielregeln.“

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Düsseldorf

, 31.01.2018, 12:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Hannover 96-Präsident Martin Kind ist vor dem Spiel in der Arena. Foto: Peter Steffen/Archiv

Der Hannover 96-Präsident Martin Kind ist vor dem Spiel in der Arena. Foto: Peter Steffen/Archiv

Kind hatte bereits im Oktober 2017 einen Antrag gestellt, um eine Ausnahmeregelung von der 50+1-Regel zu erhalten. Die Regel schreibt vor, dass die Stammvereine der Bundesligisten die Mehrheit bei den ausgegliederten Kapitalgesellschaften halten müssen. Allerdings wurde in den DFL-Statuten 2011 nach einem von Kind erreichten Urteil des Ständigen Lizenzliga-Schiedsgerichts verankert, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dafür muss ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und in hohem Maße gefördert haben. Darauf beruft sich Kind.

Dietmar Hopp durfte aufgrund dieser Ausnahmeregelung vor drei Jahren die Mehrheit an 1899 Hoffenheim übernehmen. Hopp hat im Laufe der Jahre mehr als 300 Millionen Euro in den Club gesteckt. Kind wehrte sich am Mittwoch dagegen, mit Hopp verglichen zu werden. „Wir müssen uns mit den spezifischen Voraussetzungen auseinandersetzen und können nicht A mit B vergleichen“, sagte der Hannover-96-Boss.

Die DFL wollte eigentlich bereits bis Ende des vergangenen Jahres über Kinds Antrag befinden. Nun soll eine Entscheidung in der kommenden Woche fallen.