Zensus 2022: Volkszählung im Kreis Unna beginnt im Mai

Stichprobenartige Befragung

Über zehn Jahre nach dem letzten Zensus führt der Kreis Unna wieder eine Volkszählung durch. Schon bald könnte jemand zum Interview an der Tür klingeln. Unangekündigt kommen die Befrager aber nicht.

von Kevin Kohues

Unna

, 28.04.2022, 15:14 Uhr / Lesedauer: 2 min
Eine Interviewerin für die Volkszählung bei der Arbeit (Archivfoto vom letzten Zensus 2011).

Eine Interviewerin für die Volkszählung bei der Arbeit (Archivfoto vom letzten Zensus 2011). © picture alliance / dpa

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union seien dazu verpflichtet, den Zensus 2022 durchzuführen, teilte der Kreis Unna am Donnerstag (28. April) mit. Die Kreisverwaltung schickt dafür fast 300 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte los. Stichtag ist der 15. Mai.

„Wir stehen in den Startlöchern“, wird Dagmar Böhm als Erhebungsstellenleitung für den Kreis Unna zitiert. Erhoben werde eine Bestandsaufnahme von Personen, Haushalten, Gebäuden und Wohnungen. „Aber erst ab dem Stichtag werden Privathaushalte nach vorheriger schriftlicher Ankündigung von den Interviewern befragt. Vorher dürfen keine Interviews stattfinden, Begehungen der ausgewählten Anschriften finden jedoch bereits ab Anfang Mai statt“, kündigt Böhm an.

Das bedeutet, dass die Interviewer die relevanten Adressen im Vorfeld aufsuchen und Terminankündigungskarten in die Briefkästen einwerfen – allerdings ohne zu den Bewohnern Kontakt aufzunehmen. Da es sich um eine stichprobenartige Befragung handelt, werden nur knapp zehn Prozent der Haushalte befragt. Die Auswahl der Stichprobendaten hat das Land NRW getroffen.

Dienstausweis zeigen lassen, Betrügern keine Chance bieten

Werden Bürgerinnen und Bürger von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Erhebungsstelle angesprochen, sollten sie sich den Dienstausweis und den Personalausweis zeigen lassen, um sich vor möglichen Betrügern zu schützen. Die Interviewer kündigen sich in jedem Fall vorher schriftlich per Terminankündigungsschreiben an.

Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Datenerhebung persönliche Angaben, wie beispielsweise Name, Adresse, Bildungsstand und ähnliche Infos erfragt werden. Auf keinen Fall aber sind Auskünfte über Kontostand, Bankverbindung oder Einkommen Gegenstand der Befragung. Hier sei Vorsicht geboten: Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kriminelle den Zensus zunutze machen wollen.

Antworten ist Pflicht, aber Interviewer müssen nicht in die Wohnung

Niemand ist verpflichtet, Interviewer in seine Wohnung zu lassen. Nur wenige Daten sind persönlich mitzuteilen, das ist auch vor der Haustür möglich. Weitergehende Daten sind verpflichtend anzugeben, aber in der Regel durch den Bürger selbst online. Wer keine Möglichkeit hat, den Fragebogen online auszufüllen, kann die Fragebögen auch per Post oder persönlich in der Erhebungsstelle, Edisonstraße 1a in 59199 Bönen, einreichen.

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Der Bürger entscheidet sich für einen dieser Wege, das Tätigen der Angaben hingegen ist Pflicht. Wer sich weigert, Auskunft zu geben, muss mit einem Mahnverfahren rechnen. Bei Problemen mit der Eingabe der Onlinedaten können sich Bürger direkt beim Land NRW melden. Die Hotline: Tel. (02 11) 82 83 83 83.

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