Am Dortmunder Amtsgericht hat ein Betrugsprozess gegen den Geschäftsführer der inzwischen insolventen Firma „Woodstyle360 Store GmbH“ begonnen. Der 41-Jährige hatte zuletzt ein Ladenlokal an der Cappenberger Straße in Lünen angemietet. Auch an der Küferstraße in Waltrop soll es eine Niederlassung gegeben haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im März 2022 eine Bestellung über hochwertige Holz-Treppenstufen erhalten, den Auftrag aber nie ausgeführt zu haben. Dabei habe der Kunde den Kaufpreis von 2477 Euro sofort bezahlt.
Über seinen Rechtsanwalt Malte Englert räumte der 41-Jährige ein, das Geld tatsächlich angenommen und nie zurückgezahlt zu haben. Auch Treppenstufen habe er keine geliefert. Der Kunde hatte die Bestellung an seinem Wohnort in Süddeutschland aufgegeben. Schuld an dem schlecht verlaufenen Geschäft soll aus Sicht des Verteidigers die im April 2022 eingetretene Insolvenz der „Woodstyle360 GmbH“ gewesen sein. Englert sagte vor Gericht dazu: „Der Insolvenzverwalter hat sowohl die Erfüllung des Auftrags als auch die Rückzahlung des Geldes untersagt.“
Zwei Insolvenzverschleppungen
Die Richterin am Amtsgericht Dortmund räumte ein, dass dies durchaus stimmen könne. Nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei es tatsächlich nicht mehr erlaubt, Geld von den Konten des Unternehmens zu transferieren oder einzelnen Kunden doch noch seine Arbeitskraft anzubieten. Fraglich sei nur, ob dem Angeklagten die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht schon im März 2022 bekannt gewesen sein müsse. In diesem Fall hätte er gar keine Aufträge mehr annehmen dürfen.
„Im März ahnte mein Mandant noch nichts von der drohenden Insolvenz. Er hat bis zum letzten Tag um sein Unternehmen gekämpft“, erläutert Verteidiger Malte Englert. Vor allem die Staatsanwältin zeigte sich davon allerdings nur wenig überzeugt. Immerhin sei der Geschäftsführer in den Jahren 2014 und 2020 schon zweimal wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden. „Insofern wissen sie ja eigentlich schon ziemlich gut, wie sich das anfühlt“, hieß es dazu im Prozess.
Insolvenzakten mit einbeziehen
Eine Einstellung des Verfahrens in Hinblick auf mehrere Vorstrafen des 41-Jährigen wegen Nötigung und Fahrens ohne Führerschein lehnte die Staatsanwältin ab. Die Richterin will nun die Insolvenzakten mit einbeziehen, die am Amtsgericht Recklinghausen bearbeitet werden. „Wenn sich daraus ergibt, dass wirklich bis zuletzt gearbeitet wurde, kann ich keinen Betrugsvorsatz feststellen. Und dann gibt es einen klaren Freispruch“, sagte sie. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
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