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Wegen steigender Preise: Tipps zum Sparen von der Verbraucherzentrale NRW
Laufende Kosten senken
Obst und Gemüse im Supermarkt, Sprit an der Tankstelle sowie Strom und Gas: Alles wird derzeit für die Menschen teurer. Die Verbraucherzentrale NRW gibt nun Tipps, wie man Geld sparen kann.
Steigende Energie- und Lebensmittelpreise stellen immer mehr Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Die Zahl der Haushalte, die die täglichen Ausgaben kaum noch stemmen können, hat laut der Verbraucherzentrale NRW in den vergangenen Monaten zugenommen.
Um den ein oder anderen Euro zu sparen, rät die Verbraucherzentrale, bestehende Verträge unter die Lupe zu nehmen. Oft sei ein Wechsel in günstigere Tarife möglich. Unter Umständen erweisen sich zudem einige Verträge sogar als überflüssig. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie laufende Kosten wirksam gesenkt werden können.
Versicherungen
Bei Versicherungen gilt: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Policen, die nur kleinere Schäden absichern, sind oftmals überflüssig. So ist für den Standardurlaub keine Gepäckversicherung nötig, der Verlust eines Koffers lässt sich meist leicht ersetzen. Handyversicherungen haben in der Regel viele Lücken und Tücken, diesen löchrigen Schutz kann man sich meist sparen.
Extra-Geräteversicherungen für Fahrräder, Laptops oder Brillen lohnen sich nur bei sehr teuren Anschaffungen. Häufig sind auch Glas- und Sterbegeldversicherungen entbehrlich. Bei wichtigen Versicherungen wie Privathaftpflicht oder Hausrat gibt es erhebliche Preisunterschiede, sodass sich hier ein Vergleich lohnt. Oft bieten moderne Policen zudem besseren Schutz. Auch durch die Umstellung auf jährliche Zahlweise lässt sich sparen.
Telefonverträge
Ein Vertrag für Telefon, Smartphone und Internet ist unverzichtbar. Aber auch hier lässt sich unter Umständen Geld sparen, indem zunächst der tatsächliche Bedarf ermittelt wird: Wie viele Minuten telefoniere ich? Wie viel Datenvolumen verbrauche ich pro Monat? So lassen sich die Preise unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist jeder Telekommunikationsvertrag, der nicht aktiv zum Beispiel durch einen Tarifwechsel oder ein neues Smartphone verlängert wurde, mit einer Frist von einem Monat kündbar. Der Wechsel ist also schnell möglich.
Abos und Mitgliedschaften
Viele Verbraucher haben Abonnements oder Mitgliedschaften abgeschlossen, etwa für Zeitschriften, Streamingdienste oder ein Fitnessstudio. Oft sind diese in den ersten Monaten besonders günstig oder sogar kostenlos, doch im Laufe der Zeit können durch sie hohe Kosten entstehen. Besonders eine lange Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren kann in finanziell schwierigen Zeiten zu einer Kostenfalle werden.
Manche Verträge verlängern sich zudem automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Verbraucher können ihre bestehenden Verträge prüfen, priorisieren und die Kündigungsfristen vermerken, um rechtzeitig unnötige Mitgliedschaften und Abos zu beenden.
Bankgebühren und Kredite
Geldinstitute haben unterschiedliche Preismodelle und Gebühren für ein Girokonto oder die Nutzung einer Kreditkarte. Einige Banken berechnen Pauschalpreise für die Kontoführung, andere einen Grundpreis plus Kosten für einzelne Buchungsvorgänge. Auch die kostenlose Kontoführung wird angeboten.
Einige Banken bieten zudem spezielle Konditionen für Studierende, Auszubildende, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder an. Ein Vergleich verschiedener Banken kann also sinnvoll sein.
Girokonten können in der Regel jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Für die Auflösung des Kontos dürfen keine Gebühren berechnet werden. Vorsicht ist bei Krediten geboten: Die Raten und Zusatzkosten belasten das Budget. Auch den Dispokredit sollte man nicht ausreizen, weil hier zweistellige Zinsbeträge fällig werden. Bei akuten finanziellen Problemen sollte rechtzeitig eine Schuldnerberatung aufgesucht werden.
Preiserhöhungen in laufenden Verträgen
Steigende Kosten veranlassen derzeit viele Anbieter, die Preise in laufenden Verträgen zu erhöhen. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Denn ein einmal geschlossener Vertrag über einen bestimmten, regelmäßig zu zahlenden Preis kann grundsätzlich nicht einseitig verändert werden. Anders ist es, wenn im Vertrag eine Preisanpassungsklausel vereinbart wurde, auf die der Anbieter seine Preiserhöhung stützen kann. Derartige Klauseln finden sich meistens im Kleingedruckten und unterliegen strengen Anforderungen. Vielfach sind sie unwirksam, so dass die Anbieter sich nicht darauf berufen können.
Seit 2016 hat mich der Lokaljournalismus gepackt. Erst bei der NRZ und WAZ gearbeitet, dann in Hessen bei der HNA volontiert. Nun bei den Ruhr Nachrichten als Redakteurin zu Hause. Wenn ich nicht schreibe und recherchiere, bin ich in den Bergen beim Wandern und Klettern unterwegs.
