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Wahlausschuss weist AfD-Liste für den Kreistag zurück
Kommunalwahl 2020
Paukenschlag im Wahlausschuss des Kreises Unna: Die Reserveliste der AfD für den Kreistag wurde einstimmig zurückgewiesen. Die AfD kann dagegen Beschwerde einlegen.
Die Alternative für Deutschland (AfD) muss ihren Traum, in diesem Jahr erstmals in den Kreistag Unna einzuziehen, wahrscheinlich begraben. Der Wahlausschuss des Kreises hat die eingereichte Reserveliste in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig zurückgewiesen.
Bezirksvorstand der AfD hielt die Liste für parteischädigend
Die Entscheidung kommt einem Paukenschlag gleich und dürfte zumindest in der jüngeren Geschichte des Kreises ihresgleichen suchen. Grund für die Ablehnung des Parteivorschlags ist ein Veto aus der eigenen Partei. Der Bezirksvorstand Arnsberg der AfD hatte beim Kreis Unna Einspruch gegen die Liste eingelegt, weil er sie für parteischädigend hielt.
Reserveliste stellte „eine Gefahr für die AfD dar“
In der Begründung, die unserer Redaktion vorliegt, kritisierte der Bezirksvorstand der AfD unter anderem die fehlende Abgrenzung zu Rechtsextremen: „Diese Reserveliste stellte – besonders bei den exponierten Positionen – eine Gefahr für die AfD dar, da sie mit Personen besetzt war, (...) die auf der Aufstellungsversammlung am 29.06.2020 und öffentlich auf Facebook eine freundschaftliche Nähe zu Vertretern der Partei ,Die Rechte‘ sowie der ,NPD‘ pflegen und hier kein Erfordernis einer Abgrenzung sehen.“
AfD hätte die Wahlversammlung wiederholen müssen
Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke, der Landrat Michael Makiolla als Kreiswahlleiter vertrat und den Wahlausschuss leitete, wies die Anwesenden inklusive des AfD-Vertreters Ulrich Lehmann auf die Gesetzeslage hin. „Auf einen solchen Einspruch [des Bezirksverbandes; Anm. d. Red.] ist die Abstimmung zu wiederholen“, zitierte Janke aus dem Kommunalwahlgesetz.
Das heißt: Die AfD hätte eine erneute Aufstellungsversammlung durchführen und eine neue Reserveliste wählen müssen – dafür hätte der Gesetzgeber sogar eine verkürzte Ladungsfrist eingeräumt.
Weil der Kreisvorstand aber offenbar untätig blieb und stattdessen die Liste einreichte, gegen die sich der Bezirksvorstand ausgesprochen hatte, kam es zur Ablehnung.
Janke: „Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einspruchs“
Janke betonte, er habe sich für diesen ungewöhnlichen Vorgang eigens beim Landeswahlleiter rückversichert: „Es gibt keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des eingelegten Einspruchs.“
Janke sagte weiter, dass das Wahlbüro den AfD-Kreisvorstand über die Lage der Dinge aufgeklärt habe – ohne Reaktion. Binnen drei Tagen könne die AfD nun Beschwerde gegen die Entscheidung beim Landeswahlleiter einlegen.
Der anwesende AfD-Vertreter Ulrich Lehmann nahm die Entscheidung zur Kenntnis, machte von seinem Rederecht keinen Gebrauch, sondern verließ schweigend den Saal.
AfD stellt in 28 von 30 Wahlbezirken Direktkandidaten
Die Entscheidung bedeutet übrigens nicht, dass die AfD am 13. September nicht auf den Wahlzetteln zu finden sein wird. Sie hat in 28 von 30 Wahlbezirken Direktkandidaten aufgestellt. Diese müssten aber die Mehrheit der Stimmen in ihrem Wahlbezirk holen, um in den Kreistag einzuziehen. Ein Einzug über den Stimmenanteil, den diese Kandidaten holen, dürfte der AfD nach Lage der Dinge aber verwehrt bleiben. Denn dafür bräuchte sie eine zugelassene Reserveliste.