Graf-Adolf-Straße in Lünen

Villa Urbahn wird Denkmal: Investor enttäuscht

Die altehrwürdige Villa Urbahn in der Graf-Adolf-Straße, in Nachbarschaft zum Lüner Rathaus, steht vor dem Eintrag in die Denkmalliste. Das hat schwerwiegende Konsequenzen für die Pläne der Lüner Rechtsanwaltskanzlei, die die Villa eigentlich abreißen lassen wollte, um dort neu zu bauen.

LÜNEN

, 13.09.2017 / Lesedauer: 3 min

Die Villa Urbahn wird auch in Zukunft Teil des Stadtbildes bleiben. Der Denkmalschutz wird von den Experten des LWL u.a. mit der besonderen Dachkonstruktion begründet, ferner damit, dass das Gebäude Zeugnis ablege vom Wohnen und Wirtschaften des gehobenen Bürgertums in Lünen in den 1920er Jahren und ein Beispiel sei für die Architektur des Reformstils und für das noch wenig erforschte Spätwerk des Architekten Anton Huber.

Kurzfristig werde die Villa in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen, erklärte Lünens Denkmalpflegerin Katharina Kirchhoff auf Anfrage. Die Stadt folgt damit einem Antrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Der hatte sich die Villa aus dem Jahre 1925 an der Graf-Adolf-Straße im Frühjahr dieses Jahres genau angeschaut und für „schutzwürdig“ befunden: „Unsere Denkmalschutz-Experten haben die Villa eingehend geprüft. Sie sind der Auffassung, dass die Villa unter Denkmalschutz zu stellen ist“, hieß es damals beim LWL: „Das Gutachten dazu haben wir an die Stadt Lünen weitergeleitet.“

Die Expertise des LWL sei seinerzeit auch an die Eigentümerfamilie weitergeleitet worden, so Katharina Kirchhoff. Deren Einspruchsfrist sei inzwischen abgelaufen. Die Familie Urbahn könne aber noch den Rechtsweg beschreiten. Nach früheren Angaben von Dr. Rainer Urbahn existiert ein Vorvertrag über den Verkauf beziehungsweise Kauf von Grundstück und Villa mit der Lüner Rechtsanwaltskanzlei Strecker & Hane.

Abriss der Villa war geplant

Die Kanzlei wollte die Villa ursprünglich abreißen und ein dreigeschossiges Wohn- und Kanzleigebäude auf dem Grundstück errichten lassen. Der Denkmalschutz hat diese Pläne durchkreuzt. „Nach mehr als zwei Jahren und vielen Investitionen ist das No go gekommen“, bedauert Rechtsanwalt und Notar Martin Hane im Namen der Kanzlei. Von der Stadt Lünen zeigt er sich schwer enttäuscht.

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„Erst bei einem Termin im Juli 2017 mit Vertretern der Denkmalpflege ist die Denkmalwürdigkeit aus unserer Sicht zum ersten Mal nachvollziehbar begründet worden und da haben wir uns schon gewundert“, sagte Hane.

Denn schon 2015, so Hane weiter, habe man in einem Gespräch mit dem damaligen Technischen Beigeordneten Matthias Buckesfeld die Frage des Denkmalschutzes für die Villa Urbahn ausdrücklich thematisiert. „Wir sind in dem Gefühl entlassen worden, dass wir bauen können“, erinnert sich Hane. Von einer dafür notwendigen Änderung des Bebaungsplans sei zunächst keine Rede gewesen.

"Zunächst keine Anhaltspunkte für eine Denkmalwürdigkeit"

Als man 2016 die Bauvoranfrage eingereicht habe – der Beigeordnete war zu dem Zeitpunkt langzeiterkrankt – habe die Stadt auf einer Änderung des B-Plans bestanden. Am 28. Juni 2016 machte der Ausschuss für Stadtentwicklung den Weg für die Änderung frei. Zuvor hatte das von den Bauherren beauftragte Lüner Architektenbüro Schreiter die Neubaupläne vorgestellt. Damals hieß es, dass die Villa sich in einem „desolaten Zustand befindet und eine Sanierung nicht machbar ist“.

Zu den Vorwürfen der Investoren, die Bauverwaltung habe im Gespräch 2015 mögliche Probleme mit dem Denkmalschutz ausgeblendet, nahm die Stadt am Mittwoch auf Anfrage Stellung. Danach saßen am 29. Oktober 2015 der damalige Beigeordnete Matthias Buckesfeld und der Chef der Stadtplanung, Thomas Berger, mit den Investoren und dem Architekten am Tisch.

„Unsererseits bestanden zunächst keine Anhaltspunkte, die auf eine Denkmalwürdigkeit und eine Unterschutzstellung (der Villa Urbahn) schließen ließen“, erklärte Stadtsprecherin Julia Schmidt. Man habe signalisiert, „das Thema Abriss und Neubau weiter diskutieren zu wollen.“ Von der Stadt sei geprüft worden, ob eine Nutzungsänderung ohne B-Plan-Änderung möglich ist. Das sei nicht der Fall gewesen.

Kanzlei lässt neue Variante prüfen

Die Sprecherin weiter: Nach dem Beschluss zur Änderung des B-Plans vom Juni 2016 sei im Zuge des Änderungsverfahrens bei mehreren Terminen mit der Politik „von Teilnehmenden erstmals kritisch die Nähe (des geplanten Neubaus) zum Denkmal Rathaus“ angemerkt worden. Am Bauleitverfahren sei das Westfälische Amt für Denkmalpflege beim LWL als Träger öffentlicher Belange „im Hinblick auf die Prüfung des Umgebungsschutzes des Denkmals Rathaus“ beteiligt worden. Es habe „den Denkmalwert des Gebäudes Villa Urbahn attestiert“ und Unterschutzstellung beantragt.

Ungeachtet aller Probleme gibt die Kanzlei Strecker & Hane nicht auf. Man lasse eine neue Variante prüfen und rechnen, sagte Martin Hane: Sanierung der Villa Urbahn und Bau eines maximal zweigeschossigen Gebäudes direkt daneben. Seitens des Denkmalschutzes sei signalisiert worden, das sei möglich. Die Stadt bestätigte diese fachliche Einschätzung am Mittwoch auf Anfrage.

Bald 118 Denkmäler in Lünen Mit dem Eintrag der Villa Urbahn in die Denkmalliste verfügt Lünen über 118 Baudenkmäler. Die vollständige Liste der Lüner Baudenkmäler finden Sie .